Meldung vom 12. August 2025
Führerschein schon getauscht?
Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wurde bekannt gegeben, dass Führerscheine, die bislang kein Befristungsdatum haben, in einen Kartenführerschein mit Befristung umgetauscht werden müssen. Der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (Papierführerscheine) sind in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers umzutauschen. Bei Führerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden richtet sich der Umtausch zeitlich gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte in der unten stehenden Tabelle.