Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zum Bebauungsplan "Schwimmende Photovoltaikanlage Glasersee" der Gemeinde Malsch

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan-Vorentwurf gebilligt und beschlossen und die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Für den Geltungsbereich ist der Plan-Vorentwurf vom 20.11.2025 maßgebend. Siehe unten.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwimmende PV-Anlage Glasersee“ umfasst den im nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich.

Plan Schwimmende Photovoltaikanlage

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden PV-Anlage auf dem Glasersee geschaffen werden. Die hierdurch gewonnene regenerative Energie leistet einen Beitrag zur Klimawende durch Nutzung des ausgekiesten Teils des Glasersees. Zusätzliche landwirtschaftliche Flächen werden dadurch nicht beansprucht.

Da PV-Anlagen im planungsrechtlichen Außenbereich grundsätzlich nicht als privilegierte bauliche Anlagen zulässig sind, erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans die 5. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Malsch. So gilt der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Schwimmende PV-Anlage Glasersee“ mit Textlichen Festsetzungen und Begründung in der Fassung vom 20.11.2025 einschließlich Untersuchungskonzept zu den potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt in der Fassung vom 11.11.2024 werden in der Zeit vom 23.03.2026 bis einschließlich 23.04.2026 im Internet unter https://www.malsch.de/bauen-und-umwelt/bebauungsplanverfahren veröffentlicht. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen zum Bebauungsplan-Vorentwurf im Rathaus Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch, während den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Mailadresse, alternativ auch der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 4 a Absatz 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Malsch, 19.03.2026
Markus Bechler
Bürgermeister