Barrierefreiheit

Die Gemeinde Malsch ist bemüht, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.malsch.de.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

    Derzeit tw. noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei umgewandelt. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einiges an Zeit in Anspruch.

    Inhalte in leichter Sprache und in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.
  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 09.03.2021 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.
  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse redaktion@malsch.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
  5. Schlichtungsverfahren
    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie die in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.

    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt (s. unten)

    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart