Wald & Forst
Fast die Hälfte der Malscher Gemarkung ist mit Wald bedeckt. Die Wälder erstrecken sich von der Hardt bis in die Vorberge des Schwarzwaldes.
Die unterschiedlichsten Waldtypen bieten für Reiter, Wanderer und alle sonstigen Besucher Erholung und Entspannung vom Alltag.
Die Forstwirtschaft pflegt unsere Wälder zum Erhalt der Flora und Fauna, sowie zur Gewinnung von Holzerzeugnissen, die aus unserem täglichen Leben nicht mehr wegzudenken sind.
Naturschutz und Forstwirtschaft arbeiten Hand in Hand, um Biotope zu schützen und zu entwickeln. Ziel ist es, unseren Nachfahren einen Wald zu hinterlassen, wie wir ihn von unseren Vorfahren geerbt haben.
Forstbetrieb
Der Forstbetrieb der Gemeinde Malsch mit 2.445,3 ha gliedert sich in zwei Reviere.
Revier 6, Völkersbach-Waldprechtsweier
Hans Carl Steinfatt
Revier 7, Malsch-Sulzbach
David Wipfler
Einteilung
Zertifizierung

Der Gemeindewald Malsch ist seit dem 15. Januar 2002 nach den Standards des PEFC Deutschland e.V. zertifiziert.
Registriernummer: PEFC/0421021/015126 1000 14
Geographie
Der Gemeindewald erstreckt sich von der Rheinebene über die Vorberge des Schwarzwaldes bis zum Mahlberg.
Klimatisch ist Malsch mit seinen Wäldern atlantisch geprägt. Im Wesentlichen liegt der Gemeindewald in der kolinen und submontanen Höhenstufe zwischen 115 und 613 Höhenmeter. Eine Besonderheit stellt der Distrikt VI Klingen dar. Auf guten Lössböden haben sich hier Waldbestände mit Schluchtwaldcharakter gebildet.
Jagd
Die Wald- und Wiesenflächen der Gemarkung Malsch sind durch die Jagdgenossenschaft in 7 Jagdreviere aufgeteilt.
Frisches Wildbret aus heimischen Wäldern können Sie saisonbedingt und je nach Vorrat direkt von den Jagdpächtern erwerben.
Kontakt:
Besonders während der Brut- und Setzzeit (Aufzucht der Jungtiere) von April bis Juli, noch besser aber ganzjährig, sollten Hunde an der Leine geführt werden, damit das Wild nicht beunruhigt wird.
Was tun bei einem Wildunfall?
Das fragen sich viele - eine Antwort hierzu kann Ihnen folgender Link geben: http://www.motor-talk.de/wildunfall
Gesetze und Bestimmungen
Landeswaldgesetz
Naturschutzgesetz
UVV Forsten (Unfallverhütungsvorschriften)
Die Bestimmungen in den Unfallverhütungsvorschriften sind unbedingt zu beachten, da ansonsten jeglicher Versicherungsschutz verloren geht. Den Gesamtinhalt bzw. die verschiedenen Vorschriften erhalten Sie hier:
UKBW - Unfallverhütungsvorschriften
Sägekurse

Für die Teilnahme an den Kursen ist ein Mindestalter von 18 Jahren erforderlich.
Der nächste zweitägige Kurs findet am 02./03. November 2023 statt.
Die Kursgebühr beträgt 150 Euro.
Die Anmeldung erfolgt bei der Forstabteilung.
Holz als Brennstoff
Die Gemeinde Malsch stellt ihren Bürgerinnen und Bürgern Brennholz zur Verfügung, und zwar in Form von:
Anfragen sind an die Forstabteilung der Gemeinde Malsch zu richten. Die Preise für Polterholz können Sie ebenfalls dort erfragen. Die Schlagraumflächen werden je nach Anfall versteigert. Versteigerungstermine werden im Gemeindeanzeiger veröffentlicht
Vielseitige Informationen rund um Wald und Holz finden Sie bei der Landesforstverwaltung unter: www.wald-online-bw.de