Meldung vom
06.10.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 47d Abs. 3 und 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
Als hierfür zuständige Behörde stellt die Gemeinde Malsch einen Lärmaktionsplan nach § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) auf. Das Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, Lärmprobleme und Lärmauswirkungen durch Hauptverkehrswege zu untersuchen. Entsprechend den Ergebnissen der Analyse sind Möglichkeiten zur Lärmminderung zu prüfen.