Wasserschutz
In dieser Rubrik finden Sie Allgemeines zum Wasserschutz. Unter anderen können Sie in einer Übersichtskarte der Wasserschutzgebiete einen Überblick verschaffen. Hinweise zu den jeweiligen Zonen sind aus der Wasserschutzgebietsverordnung ersichtlich.
Wasser
Wasser ist Grundlage allen Lebens. Bäche, Flüsse, Seen und Feuchtgebiete sind Lebensraum einer Vielzahl von Pflanzen und Tieren und wichtige Bestandteile des Naturhaushaltes. Das Grundwasser ist Trinkwasserspender und Lebensraum zugleich. Wir nutzen Wasser für unsere Ernährung, die tägliche Hygiene und für unsere Freizeitaktivitäten.
Trinkwasser in Deutschland ist das am besten kontrollierte Lebensmittel und kann daher unbedenklich getrunken werden. Vom Verlassen des Wasserversorgungsunternehmens bis hin zum Wasserhahn wird es regelmäßig untersucht.
Um die öffentlich genutzten Wasservorkommen gegen Verunreinigungen zu schützen, werden im Einzugsbereich der Wasserfassungen Schutzgebiete festgesetzt. In Malsch gibt es drei Wasserschutzgebiete: Stockäcker, Speckäcker und Winkelsloh (aus dem Hardtwald bei Durmersheim). Eine Übersichtskarte ist beim Kartendienst der LUBW abrufbar:
In der Wasserschutzgebietsverordnung finden Sie Hinweise was in den jeweiligen Zonen an bestimmten Nutzungen und Einrichtungen erlaubt bzw. nicht gestattet ist. Je nach Schutzzone gelten z.B. für die Landwirtschaft unterschiedliche Einschränkungen in der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung in Form von Verboten zur Ausbringung von Jauche, Gülle, Klärschlamm und Pflanzenschutzmitteln.
Wassersparen
Wer seinen Wasserverbrauch reduziert, spart gleichzeitig auch Energie. Am meisten Trinkwasser wird zum Duschen/Baden, für die Toilettenspülung sowie zum Wäschewaschen verbraucht. Es ist leicht, den eigenen Wasserverbrauch zu reduzieren: Duschen statt baden, beim Putzen der Zähne nicht das Wasser laufen lassen, die Stopp-Taste der Toilettenspülung nutzen oder Gemüse nicht unter fließendem Wasser, sondern in einer Schüssel reinigen, tropfende Wasserhähne umgehend reparieren…
Wer neben der Duschzeit auch die Wassertemperatur reduziert, spart nicht nur Wasser, sondern auch Energie und CO2. Darüber hinaus können Sie Ihre Pflanzen im Garten mit Regenwasser gießen.
Hinweis zur Wasserentnahme aus Bächen
Die Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen oder Seen mit Pumpen (z. B. Tauchpumpen oder Schläuchen) ist ohne wasserrechtliche Genehmigung nicht erlaubt. Erlaubt ist lediglich das Schöpfen kleiner Mengen mit Handgefäßen wie Eimern oder Gießkannen (Gemeingebrauch). Bitte beachten Sie, dass unerlaubte Wasserentnahmen die Natur schädigen. Pumpen können bei niedrigen Wasserständen schnell dafür sorgen, dass Abschnitte trockenfallen. Außerdem können Kleinstlebewesen eingesogen und geschädigt werden.
