Bebauungsplanverfahren

Bebauungsplan „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften

Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in öffentlicher Sitzung am 21.11.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Malsch unter www.malsch.de (Rubrik: Wirtschaft und Bauen / Umwelt / Bebauungsplanverfahren)
vom 08.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Planunterlagen vom 08.01.2024 bis einschließlich 16.02.2024 im Rathaus Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch im 2. OG vor Zimmer 304 öffentlich zu den Öffnungszeiten ausgelegt.

Zudem sind die Planunterlagen im zentralen Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste abruf- und einsehbar.

Bestandteil der Veröffentlichung und Auslegung sind die folgenden vom Gemeinderat gebilligten Unterlagen: 

Stellungnahmen hierzu sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist möglichst elektronisch, per E-Mail an bauen@malsch.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Sie auch schriftlich per Post (Rathaus Malsch, Hauptstr. 71, 76316 Malsch) oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.

Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung des Bebauungsplanes „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der (freiwilligen) frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor, die ebenfalls Gegenstand der Veröffentlichung und Auslegung sind:
  • Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Sachgebiet Altlasten/Bodenschutz–Gewässer–Abwasser 10.12.2015: Hinweis auf Lage des Plangebiets in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes Winkelsloh
  • Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz – Immissionsschutz 10.12.2015: Anregungen zum Immissionsschutz
  • Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz-Naturschutz 10.12.2015: Hinweise und Anregungen bzgl. des angrenzenden FFH-Gebietes „Wälder und Wiesen bei Malsch“

Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem folgendem Kartenausschnitt (nicht maßstäblich):


Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ in der Fassung vom 20.10.2023.

Ziele und Zwecke der Planung:
Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Malsch besteht in der Sicherung und Stärkung der innerörtlichen Wohnfunktion unter Berücksichtigung vorhandener Bau- und Nutzungsstrukturen. Im Bereich zwischen Bauhof, Neuwiesen- und Florianstraße sieht die Gemeinde Malsch die Möglichkeit, die dort bereits vorhandene Bebauung zu ergänzen und so durch eine innerörtliche Nachverdichtung zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen.Die Flächen sind im FNP weitgehend als Baufläche vorgesehen, liegen aber nicht im Geltungsbereich eines bestehenden Bebauungsplanes. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist für die bauliche Entwicklung in diesem Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.

Verfahren:
Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
 
Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ hat der Gemeinderat Malsch bereits am 28.02.2012 gefasst.Im Zeitraum November / Dezember 2015 wurde eine (freiwillige) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Gegenüber dem damaligen Vorentwurf hat sich der aktuelle Entwurf des Bebauungsplans jedoch in einigen Punkten deutlich geändert wie z.B. mit Reduzierung des Geltungsbereichs im Westen, Nordosten und Südosten sowie der Änderung der Gebietsart in Teilbereichen. Als Anhaltspunkt für das bisherige Verfahren sind auch die 2015 eingegangenen Stellungnahmen mit den vom Gemeinderat gebilligten Abwägungsvorschlägen Bestandteil der veröffentlichten bzw. ausgelegten Unterlagen.

Von der Erstellung eines Umweltberichts zur Bebauungsplanänderung nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 4 BauGB und von der Überwachung („Monitoring“) nach § 4c BauGB wird ebenfalls abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs. 3 BauGB).Inhaltlich sind jedoch die artenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt worden.

Malsch, den 21.12.2023
 
 
gez. Markus Bechler
Bürgermeister