Bodenrichtwerte

Zum Stichtag 01.01.2025 wurden die Bodenrichtwerte im südlichen Landkreis Karlsruhe bekanntgegeben. Hier erfahren Sie mehr über die Wertermittlungen sowie über das kostenlose Bodenrichtwertinformationssystem inklusive direkten Kontaktmöglichkeiten.

Gemeinsamer Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe

für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen in Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Rheinstetten und Waldbronn

  • 193 Abs. 5 und § 196 des Baugesetzbuches (BauGB)
  • Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung 2021 – ImmoWertV2021)
  • 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 01.01.2025:

Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hat für die Gemeinde Malsch in seinen Sitzungen am 22.05. und 24.06.2025 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt und beschlossen.

Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 40 ff. ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung.

Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs - BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 2 (3) ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 (1) ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 2 (2) ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück).

Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, u. a., bewirken i.d.R. Abweichungen seines Verkehrswerts (Marktwertes) vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen.

Im Bodenrichtwert nicht berücksichtigt sind so genannte Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrunds), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Aufwendungen für besondere Gründungsmaßnahmen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Aufwuchs (Anpflanzungen), usw.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit des Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden.

Nachstehend wird gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg eine grobe Übersicht der wesentlichen Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Malsch öffentlich bekannt gegeben.

Die Gesamtgemarkung Malsch (einschl. aller Ortsteile) ist insgesamt in über 130 einzelne Bodenrichtwertzonen aufgeteilt.

Grobübersicht der Bodenrichtwerte für das Gemeindegebiet Malsch zum 01.01.2025
Ortsteil Bodenrichtwerte
(EUR/m²)
zum 01.01.2025
Definition
Bauliche Nutzung
Art
Malsch Kernort 345 bis 355 B M Ortsmitte
  310 bis 490 B W
  85 bis 365 B M
  85 bis 175 B G
  5 bis 10 E E
     
Sulzbach 295 B M Ortskern
  330 bis 380 B W
  85 B G
     
Völkersbach 320 B M Ortskern
  345 bis 410 B W
  85 B G
     
Waldprechtsweier 285 bis 320 B M Ortskern I u.II
  335 bis 370 B W
  345 B M
  85 B G
     
Gesamtgemarkung 2 bis 2,50 Flächen der Landwirtschaft
  1 Flächen der Forstwirtschaft
  240 bis 285 W Außenbereich – Wohnen
  60 bis 65 M Außenbereich – Gemischte Baufläche
     
Abkürzungen: B Baureifes Land
  E Bauerwartungsland
  G gewerbliche Baufläche
  M gemischte Baufläche
  W Wohnbaufläche

Kostenfreie telefonische Auskünfte über Bodenrichtwerte werden zu den Sprechzeiten unter der Telefon-Nummer 07243 101-8380 erteilt. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.

Internetservice:

Auf der Internetseite der Stadt Ettlingen (www.ettlingen.de/gutachterausschuss) stehen die historischen Richtwerte des Gemeinsamen Gutachterausschusses im südlichen Landkreis Karlsruhe zur Verfügung. Ab dem Stichtag 31.12.2020, stehen die Richtwerte in BORIS-BW bzw. unter
www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung. BORIS-BW steht für das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg.

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses im südlichen Landkreis Karlsruhe
Stadt Ettlingen
Kirchenplatz 1 - 3
76275 Ettlingen

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte auf BORIS BW (online)

Startseite BORIS BW
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Über das kostenfreie Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) können die Bodenrichtwerteder Gemeinde Malsch und anderen Gemeinden in Baden-Württemberg im Internet abgerufen werden.

Hierbei gibt es auch die Möglichkeit sich einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie dabei die Nutzungsbedingen von BORIS-BW.

Kontakt:

Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses im südlichen Landkreis Karlsruhe
Stadt Ettlingen
Kirchenplatz 1 - 3
76275 Ettlingen