Finanzen

Bankverbindung

Konten der Gemeindekasse:

Sparkasse Karlsruhe
(BLZ 660 501 01) Konto Nr. 70 008 073,
IBAN DE81660501010070008073, BIC KARSDE66

Volksbank Ettlingen
(BLZ 660 912 00) Konto Nr. 30 502 000,
IBAN DE15 6609 1200 0030 5020 00, BIC GENODE61ETT

Wenn Sie ihre Forderungen per Lastschrift einziehen lassen wollen, erhalten Sie hier ein "SEPA-Lastschriftmandat". (PDF / 272 KB)

Alle Informationen zum einheitlichen SEPA-Zahlungsverkehr können Sie hier (PDF / 211 KB) im pdf-Format herunterladen.

Haushaltspläne

Der Haushalt 2023/2024 wurde am 27. Januar 2023 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Diesen stellen wir allen Interessierten hier im pdf-Format zur Verfügung.
Malsch HHP 2023/2024 (PDF / 297,3 MB)

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasser- und Energieversorgung 2023/2024 wurde am 25.04.2023 festgestellt.
Satzung Eigenbetrieb Wasser- u. Energieversorgung 2023/2024 (PDF / 523 KB)

Der Haushalt 2022 wurde am 11. März 2022 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Diesen stellen wir allen Interessierten hier im pdf-Format zur Verfügung.
Malsch HHP 2022 (PDF / 73,7 MB)

Der Haushalt 2021 wurde am 09. März 2021 vom Gemeinderat als Satzung beschlossen. Diesen stellen wir allen Interessierten hier im pdf-Format zur Verfügung.
Malsch HHP 2021 (87,979 MB)

Gewerbesteuer, Grundsteuer

Steuerhebesätze  
Gewerbesteuer 370 v.H.
Grundsteuer A 320 v.H.
Grundsteuer B 330 v.H.

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Grund- und Gewerbesteuer (PDF / 65 KB)

Hundesteuer

Hundesteuer  
Ersthund 78,00 €
Zweithund 156,00 €
Zwingersteuer 120,00 €
Ersatzmarke 1,00 €

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der sonstigen Gemeindesteuern wie Hunde- und Vergnügungssteuer (PDF / 57 KB)

Wasser- und Abwassergebühren

Wasser und Abwasser  
Wassergebühren je cbm Verbrauchswasser
zuzügl. 7 % MwSt
2,05 €
Gebühr für Haushaltszähler monatlich
zuzügl. 7 % MwSt
1,40 €
Wasserversorgungsbeiträge je qm Geschossfläche zuzügl. 19 % MwSt 4,45 €
Schmutzwassergebühr je cbm 3,00 €
Regenwassergebühr je m²
Entwässerungsbeiträge je qm Geschossfläche
0,60 €
7,80 €

Informationen zur gesplitteten Abwassergebühr finden Sie in diesem Infoflyer (PDF / 971 KB) .

Müllgebühren

Die Jahresgebühr richtet sich nach der Tonnengröße beim Restmüll. In dieser Grundgebühr sind bereits verschiedene Leistungen des Abfallwirtschaftsbetriebes enthalten. Dazu kommen die Leerungsgebühren. Diese sind abhängig von der Größe der Mülltonne sowie der Anzahl der Leerungen, wobei jährlich auf jeden Fall vier Leerungen berechnet werden (Pflichtleerungen).

Gebühren Kindertageseinrichtungen / Schulkinderbetreuung

In Malsch können mit den Elternbeiträgen weniger als 14% der Betriebskosten der Kinderbetreuungseinrichtungen gedeckt werden. Der Gemeinderat hat deshalb die Elternbeiträge zum 01.09.2018 wie nachfolgend aufgeführt neu festgesetzt. Damit sollen Kostensteigerungen abgefangen und ein weiteres Absinken der Quote der Elternbeiträge an den Kosten vermieden werden.  

Erhebung von 11 Monatsentgelten in allen Einrichtungen

Regelgruppe

  seit 01.09.2018
1. Kind 118,00 €
2. Kind 62,00 €
Kinder unter 3 Jahre  
1. Kind 236,00 €
2. Kind 125,00 €
3. und jedes weitere Kind frei

Verlängerte Öffnungszeiten

  seit 01.09.2018
1. Kind 139,00 €
2. Kind 71,00 €
Kinder unter 3 Jahre  
1. Kind 279,00 €
2. Kind 142,00 €
3. und jedes weitere Kind frei

Ganztagesgruppe I

  seit 01.09.2018
1. Kind 243,00 €
2. Kind 129,00 €
Kinder unter 3 Jahre  
1. Kind 488,00 €
2. Kind 259,00 €
3. und jedes weitere Kind frei

Ganztagesgruppe II

  seit 01.09.2018
1. Kind 188,00 €
2. Kind 102,00 €
Kinder unter 3 Jahre  
1. Kind 379,00 €
2. Kind 203,00 €
3. und jedes weitere Kind frei

Ganztagesgruppe III - nur im Kindergarten Regenbogen Völkersbach

  seit 01.09.2018
1. Kind 209,00 €
2. Kind 112,00 €

Elternanteil Essensgeld

Bei den Essensangeboten in Kindergärten sind neben den reinen Essensbezugspreisen auch die Sachkosten für die Geräte- und Geschirrausstattung und die Personalkosten für Wirtschaftskräfte und Raumpflegerinnen in den Essenspreis einzurechnen. Danach ergibt sich bei denEssen in Kindergärten in Malsch ein Durchschnittspreis von 7,14 €. Unter dem Eindruck dieser Kosten, von denen der Elternbeitrag nur einen Anteil abdeckt, hat sich der Gemeinderat entschlossen, die Essenspreise zum 01.09.2018 wie folgt an die Kosten anzunähern.

Die Essenspauschale für KiTas

seit 01.09.2018
77,00 €

Frühstücksgeld Kita St. Martin und Villa Federbach

seit 01.09.2018
20,00 €

Beitragsregelung für Familien mit mehreren Kindern:

Die Geschwisterkindregelung greift in allen Betreuungseinrichtungen der Gemeinde Malsch. Als Erstkind wird ab 01.09.2014 das erstgeborene Kind, als Zweitkind das zweitgeborene Kind berechnet. Diese Regelung gilt bei gleichzeitigem Besuch in einer Betreuungseinrichtung der Gemeinde Malsch.

Elternbeiträge Betreuungsangebote

Auf Basis der Tarifentwicklung im Sozial- und Erziehungsdienst sowie der allgemeinen Kostensteigerungen geben die Kommunalen Spitzenverbände und die Kirchlichen Fachverbände Empfehlungen zur Anpassung der Elternbeiträge. Dabei wird alljährlich betont, dass die Elternbeiträge 20% der Betriebskosten decken sollen.

In Malsch können mit den Elternbeiträgen weniger als 14% der Betriebskosten der Kinderbetreuungseinrichtungen gedeckt werden. Der Gemeinderat hat deshalb die Elternbeiträge zum 01.09.2018 wie nachfolgend aufgeführt neu festgesetzt. Damit sollen Kostensteigerungen abgefangen und ein weiteres Absinken der Quote der Elternbeiträge an den Kosten vermieden werden.

Betreuungsangebote an Schulen, Erhebung von elf Monatsentgelten in allen Einrichtungen

Verlässliche Grundschule Modul 1 (bis 13.00 Uhr)

3 Tage/Woche Monatsbeitrag
  seit 01.09.2018
1. Kind 42,00 €
2. Kind 24,00 €
5 Tage/Woche  
1. Kind 71,00 €
2. Kind 36,00 €

Verlässliche Grundschule Modul 2 (bis 14.00 Uhr)

3 Tage/Woche  Monatsbeitrag
  seit  01.09.2018 
1. Kind 62,00 €
2. Kind 31,00 €
5 Tage/Woche  
1. Kind 98,00 €
2. Kind 50,00 €

Verlässliche Grundschule Modul 3 (bis 14.30 Uhr) nur an der Hebelschule

3 Tage/Woche Monatsbeitrag
  seit 01.09.2018
1. Kind 71,00 €
2. Kind 35,00 €
5 Tage/Woche  
1. Kind 111,00 €
2. Kind 57,00 €

Schülerhort

3 Tage/Woche Monatsbeitrag
  seit 01.09.2018
1. Kind 138,00 €
2. Kind 70,00 €
5 Tage/Woche  
1. Kind 231,00 €
2. Kind 115,00 €

Grundschulförderklasse

  Monatsbeitrag
  seit 01.09.2018
1. Kind 124,00 €
2. Kind 64,00 €

Betreuung an der Hans-Thoma-Gemeinschaftsschule

Betreuungszeit von 7.00 bis 8.30 Uhr Monatsbeitrag
  seit 01.09.2018
3 Tage/Woche  
1. Kind 42,00 €
2. Kind 24,00 €
5 Tage/Woche  
1. Kind 71,00 €
2. Kind 36,00 €
Betreuungszeit von 7.00 bis 17.30 Uhr (Mo.-Do.) und 7.00 bis 15.00 Uhr (Fr.) Monatsbeitrag
  seit 01.09.2018
3 Tage/Woche  
1. Kind 71,00 €
2. Kind 37,00 €
5 Tage/Woche  
1. Kind 116,00 €
2. Kind 61,00 €
Betreuungszeit von 7.00 bis 17.30 Uhr (Mo.-Fr.)  Monatsbeitrag
  seit 01.09.2018
3 Tage/Woche  
1. Kind 93,00 €
2. Kind 47,00 €
5 Tage/Woche  
1. Kind 140,00 €
2. Kind 72,00 €

Elternanteil Essensgeld

Bei den Essensangeboten an Schulen sind neben den reinen Essensbezugspreisen auch die Sachkosten für die Geräte- und Geschirrausstattung und die Personalkosten für Wirtschaftskräfte und Raumpflegerinnen in den Essenspreis einzurechnen. Danach ergibt sich bei den Essen an Schulen in Malsch ein Durchschnittspreis von 7,14 €. Unter dem Eindruck dieser Kosten, von denen der Elternbeitrag nur einen Anteil abdeckt, hat sich der Gemeinderat entschlossen, die Essespreise zum 01.09.2017 wie folgt an die Kosten anzunähern.

Die Essenspauschalen für die Schulbetreuung wurden wie folgt zum 01.06.2017 erhöht

Schülerhort:
3 Tage von bisher 35,00 € auf 45,00 €
5 Tage von bisher 58,00 € auf 75,00 €

Hans-Thoma-Gemeinschaftsschule:
4 Tage von bisher 46,00 € auf 60,00 €
5 Tage von bisher 58,00 € auf 75,00 €

Zuschuss Schoolcard

Einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Schoolcard finden Sie hier (PDF / 91 KB)

Datenschutzerklärung

Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben (PDF / 54 KB) der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Verwaltung der Gebühren und Abgaben sowie sonstiger  Kostenersätze