Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ mit örtlichen Bauvorschriften
Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Erneute Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs.3 BauGB
Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat in öffentlicher Sitzung am 24.02.2026 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplans „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ gebilligt und die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a(3) BauGB beschlossen.
Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3(2) BauGB erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet auf der Homepage der Gemeinde Malsch unter www.malsch.de (Rubrik: Bauen/Umwelt und dort Bebauungsplanverfahren)
vom einschließlich 16.03.2026 bis einschließlich 16.04.2026
Die Planunterlagen werden auch im Rathaus Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch während den üblichen Sprechstunden, Zimmer 312 ausgelegt und können dort eingesehen werden.
Während der Dauer der o.g. Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post: Gemeinde Malsch, Bauverwaltung, Hauptstr. 71, 76316 Malsch oder per E-Mail: bauen@malsch.de eingereicht werden.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 a Abs. 5 BauGB wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht fristgerecht abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
- Textteil des Bebauungsplans vom 10.02.2026 (redaktionelle Änderungen/Korrekturen 04.03.2026)
- Zeichnerischer Teil des Bebauungsplans (Plan) vom 04.02.2026
- Wasserhaushaltsbilanz vom 03.02.2026
- Schalltechnische Untersuchung von Februar 2025
- Aktualisierung Artenschutzrechtliche Untersuchung vom 19.08.2024
- Geotechnisches und Umwelttechnisches Gutachten vom 27.01.2017
Darüber hinaus liegen folgende wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vor, die ebenfalls Gegenstand der Veröffentlichung und Auslegung sind:
- Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz, Sachgebiet Altlasten/Bodenschutz–Gewässer–Abwasser 15.02.2024: Hinweise zur Entwässerungsplanung / Niederschlagswasser, Vorlage einer Wasserhaushaltsbilanz
- Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz – Immissionsschutz 15.02.2024: Anregungen zum Immissionsschutz bzgl. Bewertung der Lärmemissionen Bauhof und Feuerwehr
- Landratsamt Karlsruhe / Amt für Umwelt und Arbeitsschutz-Naturschutz 15.02.2024: Anregungen zur Artenschutzuntersuchung und Maßnahmen zum Artenschutz, Hinweise bzgl. des angrenzenden FFH-Gebietes „Wälder und Wiesen bei Malsch“
- Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau 08.02.2024: Hinweise zur Geotechnik, zum Bodenschutz, auf die Lage des Plangebiets in Zone III B des rechtskräftigen Wasserschutzgebiets "Gemeinde Durmersheim, Winkelsloh"
- Fraktion BfU/Grüne 12.02.2026: Anregungen zu planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften bzgl. der Begrünung und Nutzung der unbebauten Grundstücksflächen
Räumlicher Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus dem folgendem Kartenausschnitt (nicht maßstäblich):
Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplanes „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ in der Fassung vom 04.02.2026.
Ziele und Zwecke der Planung:
Ein wesentliches Planungsziel der Gemeinde Malsch besteht in der Sicherung und Stärkung der innerörtlichen Wohnfunktion unter Berücksichtigung vorhandener Bau- und Nutzungsstrukturen. Im Bereich zwischen Bauhof, Neuwiesen- und Florianstraße sieht die Gemeinde Malsch die Möglichkeit, die dort bereits vorhandene Bebauung zu ergänzen und so durch eine innerörtliche Nachverdichtung zusätzlichen Wohnraum zu gewinnen.
Die Flächen sind im FNP weitgehend als Baufläche vorgesehen, liegen aber nicht im Geltungsbereich eines bestehenden Bebauungsplanes. Zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung ist für die bauliche Entwicklung in diesem Bereich die Aufstellung des Bebauungsplanes erforderlich.
Verfahren:
Das Bebauungsplanaufstellungsverfahren erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB für Bebauungspläne der Innenentwicklung.
Von der Erstellung eines Umweltberichts zur Bebauungsplanänderung nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 BauGB welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 4 BauGB und von der Überwachung („Monitoring“) nach § 4c BauGB wird ebenfalls abgesehen (§ 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB, § 13 Abs. 3 BauGB).
Inhaltlich sind jedoch die artenschutzrechtlichen Belange berücksichtigt worden.
Den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Florianstraße / Neuwiesenstraße“ hat der Gemeinderat Malsch bereits am 28.02.2012 gefasst.
Im Zeitraum November / Dezember 2015 wurde eine (freiwillige) frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Gegenüber dem damaligen Vorentwurf wurde der Entwurf 2023 grundlegend überarbeitet. Anfang 2024 wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 3(2) und § 4(2) BauGB durchgeführt. Aus dieser Beteiligung und auch aus der weiter konkretisierten Planung ergaben sich weitere Änderungen im Bebauungsplan und der zugehörigen Fachgutachten.
Malsch, den 12.03.2026
Gez. Markus Bechler
Bürgermeister
