Öffentliche Bekanntmachung des Beschlusses der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 im Bereich Glasersee der Gemeinde Malsch

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.

Für den Geltungsbereich ist der Plan-Vorentwurf vom 20.11.2025 maßgebend. Siehe unten.

Der Bereich der 5. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst den im nachfolgenden Ausschnitt dargestellten Bereich.

5. Änderung Flächennutzungsplan im Bereich Glasersee

Ziel und Zweck der Planung

Mit der Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden PV-Anlage auf dem Glasersee geschaffen werden. Die hierdurch gewonnene regenerative Energie leistet einen Beitrag zur Klimawende durch Nutzung des ausgekiesten Teils des Glasersees. Zusätzliche landwirtschaftliche Flächen werden dadurch nicht beansprucht.

Parallel zur Aufstellung der 5. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplans „Schwimmende PV-Anlage Glasersee“.

Veröffentlichung des Planvorentwurfes im Internet

Der Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung in der Fassung vom 20.11.2025 einschließlich Untersuchungskonzept zu den potenziellen Auswirkungen des Vorhabens auf die Umwelt in der Fassung vom 11.11.2024 werden in der Zeit vom

23.03.2026 bis einschließlich 23.04.2026

im Internet unter https://www.malsch.de/bauen-und-umwelt/bebauungsplanverfahren veröffentlicht. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich.

Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.

Darüber hinaus liegen die Unterlagen zum Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans im Rathaus Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch, während den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Mailadresse, alternativ auch der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Gemäß § 4 a Absatz 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die 5. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Malsch, 19.03.2026

Markus Bechler
Bürgermeister