Kommunale Wärmeplanung
Wieso erstellte die Gemeinde Malsch eine kommunale Wärmeplanung?
Nach dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz, WPG) (BGBl. 2023 I Nr. 394) ist Malsch als Gemeinde mit weniger als 100.000 Einwohnern verpflichtet, bis spätestens zum Ablauf des 30. Juni 2028 einen Wärmeplan vorzulegen. Im Rahmen der Novellierung des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (Klimagesetz Baden-Württemberg, KlimaG BW) im August 2025 wurden die Anforderungen an die Wärmeplanung an das Bundesgesetz angeglichen.
Was ist die kommunale Wärmeplanung?
Die Wärmeplanung stellt im Sinne des §3 Abs. 1 Satz 20 WPG eine rechtlich unverbindliche, strategische Planung dar. Sie zeigt auf, wie leitungsgebundene Energieinfrastrukturen für die Wärmeversorgung ausgebaut und weiterentwickelt werden könnten. Zudem beschreibt sie Möglichkeiten zur Nutzung erneuerbarer Wärme oder unvermeidbarer Abwärme sowie Potenziale zur Wärmeeinsparung. Darüber hinaus legt sie dar, wie die Wärmeversorgung des betrachteten Gebietes mittel- und langfristig gestaltet werden kann.
- Bestandsanalyse – Wie sieht der Status Quo aus?
- Potenzialanalyse – Welche Möglichkeiten gibt es?
- Gebietseinteilung und Zukunftsszenarien – Wie kann eine klimafreundliche Wärmeversorgung für einzelne Gebiete in Malsch zukünftig aussehen?
- Umsetzungsstrategie – Welche Schritte gilt es auszuführen, um das Ziel zu erreichen?
Die Bestands- und Potenzialanalyse werden mittels angefügter Dokumente der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Die Gesamtergebnisse des Planungsprozesses werden zu einem späteren Zeitpunkt zur Einsichtnahme veröffentlicht. Die Ergebnisse der Wärmeplanung werden in einem Bericht, dem Wärmeplan, festgehalten. Die Ausarbeitungen der Wärmeplanung sind rechtlich unverbindlich.
Was ist die kommunale Wärmeplanung nicht?
Die kommunale Wärmeplanung stellt keinen finalen Masterplan für die Wärmeversorgung einer Kommune dar. Es gilt die Wärmeplanung stetig fortzuschreiben, um veränderte Rahmenbedingungen berücksichtigen zu können. Der Wärmeplan zeigt Möglichkeiten auf, wie eine klimaneutrale Wärmeversorgung in Malsch aussehen kann. Ein Wärmeplan ist jedoch keine Detailplanung von Wärmenetzen, Einzelheizungen oder Sanierungsmaßnahmen. Er löst auch keine Verpflichtung aus, als Eigentümer danach zu handeln. Die Eigentümer können selbst entscheiden, mit welchem Heizsystem sie die Vorgaben des GModG erfüllen wollen.
Wie wird die kommunale Wärmeplanung erstellt?
Die Erstellung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt seit Oktober 2026 in enger Zusammenarbeit zwischen der Gemeindeverwaltung, dem Gemeinderat, der Energieagentur Mittelbaden, der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe (UEA) sowie weiteren Akteuren. Der kommunale Wärmeplan wird voraussichtlich im Ende 2027 fertiggestellt.
Was bedeutet die Wärmeplanung für Bürgerinnen und Bürger? Muss ich meine Heizung tauschen?
Aus der Wärmeplanung selbst ergeben sich keine Verpflichtungen. Der Wärmeplan hat gemäß § 23 Abs. 4 WPG keine unmittelbare rechtliche Außenwirkung und begründet keine einklagbaren Rechte oder Pflichten.
Unabhängig davon müssen jedoch die Vorgaben des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) eingehalten werden. Durch das GModG entfällt die bisherige 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien beim Neueinbau von Heizungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Stattdessen sieht das Gesetz vor, dass bei neu eingebauten fossilen Heizungsanlagen der Anteil erneuerbarer beziehungsweise klimaneutraler Energieträger schrittweise erhöht werden muss. Wird nach dem 29. Juli 2026 in einem bestehenden Gebäude eine Heizungsanlage neu eingebaut, die mit Erdgas, Heizöl oder Flüssiggas betrieben wird, hat der Gebäudeeigentümer sicherzustellen, dass die bereitgestellte Wärme zunehmend aus erneuerbaren oder klimaneutralen Energieträgern erzeugt wird.
- ab dem 1. Januar 2029: mindestens 10 %
- ab dem 1. Januar 2030: mindestens 15 %
- ab dem 1. Januar 2035: mindestens 30 %
- ab dem 1. Januar 2040: mindestens 60 %
Die erforderlichen Anteile können insbesondere durch den Einsatz von Biomethan, Bioöl, biogenem Flüssiggas sowie grünem, blauem, orangem oder türkisem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erfüllt werden.
Ausnahmen gelten für Anforderungen und Pflichten, die in diesem Gesetz oder in den auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen aufgestellt werden, welche nach dem Stand der Technik nicht erfüllbar sowie für Gebäude gleicher Art und Nutzung und für Anlagen oder Einrichtungen wirtschaftlich nicht vertretbar sind (vgl. § 5 GModG).
Wie kann ich mich an der Wärmeplanung beteiligen?
Im Rahmen der Wärmeplanung wird die Gemeinde Malsch regelmäßig die bearbeiteten Unterlagen auf ihrer kommunalen Website zur Information anbieten. Im Rahmen einer weiteren Veröffentlichung besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme für die Dauer eines Monats. Innerhalb dieser Frist können Stellungnahmen abgegeben werden. Aktuelle Informationen dazu finden Sie auf der Webseite der Kommune.
Sie haben Fragen bzgl. Ihrer eigenen Heizungsanlage, zu Sanierungsmöglichkeiten oder Photovoltaik?
Nutzen Sie gerne das vielfältige Angebot der Energieagentur Kreis Karlsruhe
Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe - zeozweifrei
Wann kommt ein Wärmenetz in meiner Straße?
Diese Frage lässt sich nicht pauschal beantworten.
Die Einteilung in Wärmenetzgebiete erfolgt auf Basis verschiedener Parameter wie z. B. Wärmeverbräuche, aktuelle Heizsysteme und Gebäudealter. Bis zum Umsetzungsbeschluss ergibt sich nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie aus dieser Gebietseinteilung keine Verpflichtung zur Realisierung des Wärmenetzausbaus in der dargestellten Form. Anpassungen und Konkretisierungen der Wärmenetzgebiete werden sich zwangsläufig im Planungs- und Umsetzungsprozess der Einzelprojekte ergeben. Sobald relevante Änderungen, Anpassungen und Ergänzungen für einzelne Gebiete vorliegen, werden diese zukünftig auf der Internetseite der Gemeinde Malsch veröffentlicht.
Wie geht es weiter?
Nach Fertigstellung des kommunalen Wärmeplans werden die Maßnahmen in den nächsten Jahren kontinuierlich weiter konkretisiert und geprüft. Sobald neue Erkenntnisse oder Informationen vorliegen, die für Sie als Bürgerinnen und Bürger relevant sind, werden diese an dieser Stelle bereitgestellt.
