Meldung vom 06. März 2024
Förderungen von Rückstauvorrichtungen für Privathäuser
Nach den Vorschriften der Abwassersatzung der Gemeinde Malsch haben Grundstückseigentümer Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Waschbecken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstelle der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, auf eigene Kosten gegen Rückstau zu sichern.