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Pressemitteilungen

Meldung vom 17.04.2026

Truppenübung „Orange Road I/26“ der Bundeswehr vom 20.04.-30.04.2026 auch im Raum Karlsruhe!

Im Zeitraum 20.04.-30.04.2026 kommt es im Raum Bruchsal, Speyer, Heidelberg, Mannheim, Karlsruhe und Kehl zur Truppenübung „Orange Road I/26“ der Bundeswehr außerhalb militärischer Anlagen. Das Amt für Bevölkerungsschutz bittet um Verständnis. Die Übung wird als freilaufende Volltruppenübung im erweiterten Raum durchgeführt und erstreckt sich lageabhängig über mehrere Landkreise in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz. Sie verfolgt das Ziel, Feldjägerkräfte optimal vorzubereiten, damit sie jederzeit einsatzbereit, belastbar und selbstständig einsetzbar sind.
Meldung vom 26.03.2026

3. Änderung des Bebauungsplans “Industriegebiet III“ mit örtlichen Bauvorschriften - In-Kraft-Treten der Satzung

Der Gemeinderat Malsch hat in der öffentlichen Sitzung am 23.02.2021 gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die mit dem Bebauungsplan aufgestellten örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) und § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg die 3. Änderung des Bebauungsplans "Industriegebiet III" mit örtlichen Bauvorschriften als Satzung beschlossen.
Meldung vom 19.03.2026

Bebauungsplan "Schwimmende Photovoltaikanlage Glasersee" der Gemeinde Malsch - Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplan-Vorentwurf gebilligt und beschlossen und die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.
Meldung vom 19.03.2026

5. Änderung des Flächennutzungsplans 2015 im Bereich Glasersee der Gemeinde Malsch - Beschluss der Frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat am 16.12.2025 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und beschlossen, die Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung sowie eine Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen.