Wahlhelferin und Wahlhelfer für Europa- und Kommunalwahlen 2024 werden!

Für die Durchführung der Europa- und Kommunalwahlen werden noch Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht.

Diese Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
  • Sie müssen selbst wahlberechtigt sein
  • Sie müssen ihr Amt unparteiisch wahrnehmen, zum Beispiel dürfen sie während ihrer Tätigkeit kein Zeichen sichtbar tragen, das auf ihre politische Überzeugung hinweist
  • Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet, das heißt sie müssen über die bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten schweigen
  • Sie dürfen in Ausübung ihres Amtes Ihr Gesicht nicht verhüllen

Ausschlusskriterien:

Ausgeschlossen von dieser ehrenamtlichen Tätigkeit sind alle Wahlbewerberinnen, Wahlbewerber, Vertrauenspersonen von Wahlvorschlägen sowie Mitglieder von Wahlausschüssen.

Wahlkreuz
Foto: Pixabay
Die Einteilung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer in den Urnenwahlbezirken erfolgt am Wahlsonntag in zwei Schichten:
09.06.2024 7.30 Uhr bis 13.00 Uhr
09.06.2024 12.30 Uhr bis 18.00 Uhr
09.06.2024 beide Schichten zählen ab 18.00 Uhr die Stimmzettel aus!

Die Briefwahlvorstände treffen sich am Wahlsonntag, 09.06.2024 um 15.00 Uhr für die Zulassung der Wahlbriefe und der Auszählung ab 18.00 Uhr im Rathaus Malsch.

Am Montag, 10.06.2024 wird die Auszählung der Kommunalwahlen fortgesetzt – Treffpunkt um 7.45 Uhr im Rathaus Malsch für alle Urnen- und Briefwahlbezirke.

Vergütung:

Das Erfrischungsgeld richtet sich nach der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Gemeinde Malsch und beträgt 45,00 € pro Tag.

Interesse?

Bitte füllen Sie das beigefügte Formular aus und senden es an:

Gemeinde Malsch
Wahlamt
Hauptstraße 71
76316 Malsch

Formular Wahlhelfer: