Vordatierung für Personaldokumente über den 02.05.2024 hinaus aktuell nicht möglich

Wir bitten um Beachtung!

Die Vorabbeantragung eines Personaldokuments kann unter Vorlage der Anmeldung zur Eheschließung mit Angabe der zukünftigen Namensführung und des Eheschließungsdatums frühesten acht Wochen vor Eheschließung erfolgen. 

Das Innenministerium Baden-Württemberg hat uns informiert, dass es ab dem 02.05.2024 bei den Pässen und Personalausweisen und verschiedenen Ausländerdokumenten eine Designänderung geben wird. Eine Rück- und Vordatierung ist über den 02.05.2024 somit aktuell nicht möglich.