Bekanntmachung

Auslegung Planfeststellungsbeschluss

Der Rahmenbetriebsplan der Holcim Kies und Beton GmbH, Quarzsand- und Kiestagebau, 76316 Malsch zur Erweiterung des Quarzsand- und Quarzkiestagebaus
„Sandgrube Neumalsch“, auf der Gemarkung Malsch in der Gemeinde Malsch, Landkreis Karlsruhe, wurde mit bergrechtlichem Planfeststellungsbeschluss des
Regierungspräsidiums Freiburg, Abteilung 9 –Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau -, vom 24. Januar 2022, Az.RPF97-4718-20/1/5, gemäß § 52 Abs. 2 a und
§ 57 a Abs. 2 Satz 4 Bundesberggesetz (BBergG) vom 13. August 1980 (BGBl. I S.1310), das zuletzt durch Artikel 1G. vom 14. Juni 2021 BGBl. I S. 1760 geändert worden ist, zugelassen.

Der Planfeststellungsbeschluss (600 KB) wird hiermit nach § 74 Abs. 4 Satz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz
für Baden-Württemberg (Landesverwaltungsverfahrensgesetz - LVwVfG) in der Fassung vom 12. April 2005, das zuletzt durch Artikel 1 des
Gesetzes vom 4. Februar 2021 (GBl. S.181) geändert worden ist, ortsüblich bekanntgemacht.

Eine Ausfertigung des Planfeststellungsbeschlusses mit einer Rechtsbehelfsbelehrung und versehen mit einem Hinweis entsprechend § 69 Abs. 2 LVwVfG liegt zusammen mit einer Ausfertigung des festgestellten Rahmenbetriebsplanes für die Dauer von zwei Wochen in der Zeit vom

Freitag, 18. Februar 2022 bis einschließlich Freitag, 4. März 2022
beim Bürgermeisteramt der Gemeinde Malsch,
Hauptstraße 71, 76316 Malsch
im Flur des 1. Obergeschosses vor dem Zimmer 206

zur Einsicht aus.

Bitte beachten Sie, dass aufgrund der aktuellen Corona-Situation eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist.

Termine können beim Umweltamt der Gemeinde Malsch telefonisch unter der Rufnummer
07246 / 707-206, Frau Weinerth vereinbart werden.

Mit dem Ende dieser Auslegungsfrist gilt der Planfeststellungsbeschluss gegenüber denjenigen Betroffenen, die keine Einwendungen erhoben haben, gemäß § 74
Abs. 4 Satz 3 LVwVfG als zugestellt.

Die zur Einsicht ausgelegten Unterlagen sind ab Beginn der Auslegung am 18.
Februar 2022 auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Freiburg, www.rp-
freiburg.de >>Abteilung 9 – Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau>>
Verwaltungsentscheidungen, zugänglich. Diese sind darüber hinaus auch über das
Portal UVP – Umweltverträglichkeitsprüfungen der Länder – unter dem Link

https://www.uvpverbund.de/freitextsuche?rstart=0&currentSelectorPage?1&f=state:bw;type:bergbaukohlendioxid;
procedure:procedure_10;modtime:modtime2;&layer=zv

abrufbar.

Eine Mehrfertigung des Planfeststellungsbeschlusses kann bis zum Ablauf der
Rechtsbehelfsfrist von den Betroffenen und von denjenigen, die Einwendungen
erhoben haben, schriftlich beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 97,
79083 Freiburg i.Br., angefordert werden.

Malsch, den 17. Februar 2022

gez. Markus Bechler
Bürgermeister

 

Kontakt

Wirtschaftsförderung / Citymanagement
Hauptamtsleiter
Heribert Reiter
Telefon 07246 707-216
E-Mail:
heribert.reiter@malsch.de

Fachbereich Bauen, Planen und Umwelt
Klaus Litzow
Telefon 07246 707-305
E-Mail:
klaus.litzow@malsch.de