Amtliche Bekanntmachung

Gemeinsamer Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe

für Grundstückswerte und sonstige Wertermittlungen in Ettlingen, Karlsbad, Malsch, Marxzell, Rheinstetten und Waldbronn

Bekanntgabe der Bodenrichtwerte gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) zum Stichtag 01.01.2022

· 193 Abs. 5 und § 196 des Baugesetzbuches (BauGB)
· Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung – ImmoWertV)
· 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg

Der Gemeinsame Gutachterausschuss im südlichen Landkreis Karlsruhe hat für das Gemeindegebiet Malsch in seinen Sitzungen am 28.04. und 24.05.2022 die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 ermittelt und beschlossen. Bodenrichtwerte tragen zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt bei. Sie dienen in besonderem Maße der Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Situation am Immobilienmarkt, darüber hinaus sind sie eine Grundlage zur Ermittlung des Bodenwerts (§ 40 ff. ImmoWertV) und dienen der steuerlichen Bewertung. Der Bodenrichtwert (§ 196 Absatz 1 des Baugesetzbuchs - BauGB) ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen (§ 2 (3) ImmoWertV), insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit (§ 5 (1) ImmoWertV) weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse (§ 2 (2) ImmoWertV) vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dargestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Bodenrichtwerte beziehen sich auf unbebaute Flächen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert zu ermitteln, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften, wie Lage und Entwicklungszustand, Form, Größe, Tiefe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Immissionen, Erschließungszustand, u. a., bewirken i.d.R. Abweichungen seines Verkehrswerts (Marktwertes) vom Bodenrichtwert. Der Richtwert ist deshalb nicht identisch mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis eines Grundstücks. Im Einzelfall ist der Wert des Grundstücks durch eine sachverständige Wertermittlung zu bestimmen. Im Bodenrichtwert nicht berücksichtigt sind so genannte Altlasten (z. B. Verunreinigungen des Untergrunds), im Grundbuch eingetragene Lasten und Beschränkungen, Eintragungen im Baulastenverzeichnis, nachteilige Bodenbeschaffenheiten (z. B. Aufwendungen für besondere Gründungsmaßnahmen), der Wert vorhandener baulicher Anlagen, Aufwuchs (Anpflanzungen), usw. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Rechtsansprüche hinsichtlich des Bauleitplanungs- oder Bauordnungsrechts (z. B. Bebaubarkeit des Grundstücks) oder gegenüber den Landwirtschaftsbehörden können aus den Bodenrichtwertangaben nicht abgeleitet werden.Nachstehend wird gemäß § 196 Abs. 3 BauGB i.V.m. § 12 der Gutachterausschussverordnung für Baden-Württemberg eine grobe Übersicht der wesentlichen Bodenrichtwerte für den Bereich der Gemeinde Malsch öffentlich bekannt gegeben.Die Gesamtgemarkung Malsch (einschl. aller Ortsteile) ist insgesamt in über 70 einzelne Bodenrichtwertzonen aufgeteilt. Kostenfreie telefonische Auskünfte über Bodenrichtwerte werden zu den Sprechzeiten unter der Telefon-Nummer (07243) 101-8380 (Frau Röper) bzw. -8381 (Frau Koschella) erteilt. Schriftliche Auskünfte sind gebührenpflichtig.
Internetservice:
Die Bodenrichtwerte per 31.12.2020 können über BORIS-BW bzw. www.gutachterausschuesse-bw.de abgerufen werden. BORIS-BW steht für das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg. Derzeit werden die Bodenrichtwerte des gesamten südlichen Landkreises Karlsruhe, Stichtag 01.01.2022, in das grafische Informationssystem BORIS-BW umgesetzt. Dort ist die Veröffentlichung aller Bodenrichtwerte des südlichen Landkreis Karlsruhe zeitnah geplant.  

Grobübersicht Bodenrichtwerte

Veröffentlichung der Bodenrichtwerte auf BORIS BW (online)

Zum Vergrößern bitte anklicken!

Über das kostenfreie Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) können ab sofort die Bodenrichtwerte, ermittelt zum Jahresende 2020 der Gemeinde Malsch und anderen Gemeinden in Baden-Württemberg im Internet abgerufen werden.

Hierbei gibt es auch die Möglichkeit sich einen mehrseitigen PDF-Ausdruck generieren zu lassen. Bitte beachten Sie dabei die Nutzungsbedingen von BORIS-BW.

Kontakt

Stadt Ettlingen
Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses
im südlichen Landkreis
Kirchenplatz 1-3
76275 Ettlingen
Frau Simone Röper
Telefon 07243 101-8380
Frau Katja Koschella
Telefon 07243 101-8381
E-Mail:
gutachterausschuss@ettlingen.de

Kernort Malsch

Zone:

Bezeichnung

Entwicklungs-

Allgemeine Art der

Beitrags-

Bodenricht-

 

 

zustand

 baulichen Nutzung

situation

wert [€/m²]

1001

MI Ortsmitte Malsch West

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

300,00

1002

MI Ortsmitte Malsch Ost

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

290,00

1003

WA Sulzbacher Straße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

300,00

1004

WA Gutleutfeld

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

410,00

1005

WR Amtfeld - Leer

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

310,00

1006

WA Grüne Gärtel

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

385,00

1007

WA Heckenäcker

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

330,00

1008

WA Waldprechts-/Hauptstraße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

290,00

1009

WA Schützenstraße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

260,00

1010

WA Kapellenfeld

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

400,00

1011

WA Dr. Eugen-Essig Straße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

340,00

1012

WA Melanchthonstraße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

320,00

1013

WA Muggensturmer Straße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

300,00

1014

WA Kärntnerstraße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

290,00

1015

SO Krautgärten

Landwirtschaftsfläche

S: Sonderbauflächen

ebf

9,00

1016

WA Neudorfstraße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

310,00

1017

WA Katharina-Augenstein-Straße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

340,00

1018

WA Hinter den Gärten

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

385,00

1019

MI Sezanner Süd

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

250,00

1020

WA Florianstraße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

340,00

1021

MI Lidl

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

210,00

1022

WA Steinleswiesen

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

340,00

1023

MI Pfarrsackerwiesen

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

210,00

1024

MI Brückenwiesen

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

140,00

1025

MI Sezanner Nord

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

310,00

1026

WA Nördliche Albert-Schweitzer-Straße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

360,00

1027

WA Östliche Albert-Schweitzer-Straße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

350,00

1028

WA Neue Heimat

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

340,00

1029

WA Goethestraße / Dieterbrüchle

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

340,00

1030

WA Schelmengrund Wasserloch

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

350,00

1031

GE Neue Heimat an der Bahntrasse

Baureifes Land

G: gewerbliche Baufläche

ebf

165,00

1032

MI Neue Heimat an der Bahntrasse

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

210,00

1033

GI Industriegebiet I & II; III

Baureifes Land

G: gewerbliche Baufläche

ebf

95,00

1034

GE Neumalsch

Baureifes Land

G: gewerbliche Baufläche

ebf

80,00

1035

Weiherbach

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

370,00

 

Ortsteil Sulzbach

Zone:

Bezeichnung

Entwicklungs-

Allgemeine Art der

Beitrags-

Bodenricht-

 

 

zustand

 baulichen Nutzung

situation

wert [€/m²]

2001

MI Ortskern Sulzbach

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

250,00 €

2002

WA Gartenstraße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

275,00 €

2003

WA Scheuerberg

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

300,00 €

2004

WA Schelmenäcker

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

320,00 €

2005

GE

Baureifes Land

G: gewerbliche Baufläche

ebf

-

Ortsteil Völkersbach

Zone:

Bezeichnung

Entwicklungs-

Allgemeine Art der

Beitrags-

Bodenricht-

 

 

zustand

 baulichen Nutzung

situation

wert [€/m²]

3001

MI Ortskern Völkersbach

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

275,00 €

3002

WA Kreuzäcker

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

330,00 €

3003

WA Berg

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

300,00 €

3004

WA Dobelweg

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

330,00 €

3005

GE Heidenfeld

Baureifes Land

G: gewerbliche Baufläche

ebf

55,00 €

3006

Malscher Weg

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

350,00 €

Ortsteil Waldprechtsweier

Zone:

Bezeichnung

Entwicklungs-

Allgemeine Art der

Beitrags-

Bodenricht-

 

 

zustand

 baulichen Nutzung

situation

wert [€/m²]

4001

MI Ortskern Waldprechtsweier I

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

250,00 €

4002

MI Ortskern Waldprechtsweier II

Baureifes Land

M: gemischte Baufläche

ebf

275,00 €

4003

WA Neufeld

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

310,00 €

4004

WA Stockplatz Erweiterung

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

300,00 €

4005

WA Waldprechtsweier Nord

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

290,00 €

4006

GE Karl-Baumann-Straße

Baureifes Land

G: gewerbliche Baufläche

ebf

80,00 €

4007

WA Lange Straße

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

300,00 €

4008

WA Rotäcker

Baureifes Land

W: Wohnbauflächen

ebf

320,00 €

 

Übersicht Bodenrichtwerte - Landwirtschaftsflächen

 

Zone:

Bezeichnung

Entwicklungszustand

Bodenrichtwert [€/m²]

Gemarkung Malsch

-

Landwirtschaftsflächen

2,20

Gemarkung Völkersbach

-

Landwirtschaftsflächen

1,80 

Gemarkung Waldprechtsweier

-

Landwirtschaftsflächen

 1,75

Gemarkung Sulzbach

-

Landwirtschaftsflächen

 1,75