Corona Verordnung, Fallzahlen in Malsch und sonstige Verordnungen
für Baden-Württemberg
Hier finden Sie alle gültigen und aktuellen Corona-Verordnungen für Baden-Württemberg. Neben der Corona-Verordnung des Landes, die allgemeine Regelungen beinhaltet, gibt es mehrere Ressort-Verordnungen, die Regelungen für spezielle Bereiche wie etwa die Schulen, Kitas, Sport etc. festlegen.
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/uebersicht-corona-verordnungen/
Hier können Sie sich über das Geschehen im Stadt- und Landkreis Karlsruhe informieren:
https://corona.karlsruhe.de/
05.11.2021
Ab sofort Corona-Hotline in Fremdsprachen: Die Mitarbeiter der Corona-Hotline des Landes geben seit Freitag, 5. November auch Auskünfte in Englisch, Türkisch, Arabisch und Russisch
Entsprechende Pressemitteilungen finden Sie anbei:
05.11.2021
Änderung beim Fall- und Kontaktpersonenmanagement in den Gesundheitsämtern / Positiv auf das Coronavirus getestete Personen werden nicht mehr routinemäßig kontaktiert
Impf- und Test-Aufruf für Schulen und Kitas:
Auffrischimpfungen in Baden-Württemberg ab 01.09.2021:
Verdienstausfall durch Quarantäne - Entschädigung für nichtgeimpfte Personen:
Coronamaßnahmen werden zurückgefahren - Lagekarte des Gesundheitsamts künftig werktags
Mit dem neuen Bundesinfektionsschutzgesetz wurden die Coronaregelungen seit dem 20. März 2022 auf wenige Basismaßnahmen zurückgefahren. Das Land Baden-Württemberg hat im Hinblick auf die hohen Inzidenzen von einer Übergangsregel Gebrauch gemacht und ergänzende Schutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht sowie Zugangsbeschränkungen nach der 3G- bzw. 2G+-Regel bis zum 2. April 2022 verlängert. Entfallen ist mit Inkrafttreten der neuen Coronaverordnung des Landes zum 19. März bereits das Stufensystem mit Basis-, Warn- und Alarmstufe. Die Übermittlung von Meldedaten zu COVID-19-Fällen wird auf die im Infektionsschutzgesetz festgelegten Meldefristen umgestellt. Das bedeutet, dass ab sofort die Gesundheitsämter an Wochenenden und Feiertagen COVID-19-Fälle nicht mehr über das Landesgesundheitsamt an das Robert Koch-Institut übermitteln. Die daran anknüpfende COVID-19-Berichterstattung erfolgt künftig arbeitstäglich von montags bis freitags in Form eines Lageberichts, der sich auf die wichtigsten Zahlen beschränkt, wie das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration mitgeteilt hat. Dem entsprechend wird auch die über die Coronaseiten der Homepage des Landratsamtes bzw. dem gemeinsam mit der Stadt Karlsruhe betriebenen Coronaportal zur Verfügung gestellte Übersichtskarte an Wochenenden und Feiertagen nicht mehr aktualisiert, sondern am nächsten Werktag fortgeschrieben.