Landtagswahl Baden-Württemberg am 08. März 2026
Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen endet am Freitag, 06. März 2026, um 15.00 Uhr

Im Hinblick auf die bevorstehende Landtagswahl in Baden-Württemberg am Sonntag, 08. März 2026, weist die Gemeinde Malsch darauf hin, dass Briefwahlunterlagen nur noch bis Freitag, 06. März 2026, 15.00 Uhr, beantragt werden können.
Um sicherzustellen, dass die Unterlagen rechtzeitig ausgestellt und ausgehändigt werden können, wird dringend empfohlen, die Briefwahl ab sofort ausschließlich persönlich im Rathaus Malsch zu beantragen. Eine postalische Beantragung kann aufgrund der verbleibenden kurzen Frist nicht mehr zuverlässig gewährleistet werden.
Bitte beachten Sie zudem, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen spätestens am Wahlsonntag, 08. März 2026, bis 18.00 Uhr im Rathaus eingegangen sein müssen. Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.
Wählerinnen und Wähler haben während der regulären Öffnungszeiten die Möglichkeit, ihre Briefwahl direkt im Rathaus zu beantragen und auch unmittelbar vor Ort zu wählen.
Die Gemeinde Malsch bittet alle Wahlberechtigten, die verbleibenden Fristen zu beachten, um eine ordnungsgemäße Teilnahme an der Wahl sicherzustellen.