Symbolische Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Anton Böhe

Das Landratsamt Karlsruhe hat die Gemeindeverwaltung informiert, dass für die Verleihung bzw. Aberkennung der Ehrenbürgerwürde in der Gemeindeordnung Baden-Württemberg keine qualifizierte Mehrheit vorgesehen ist, daher bleibt es bei dem Grundsatz, dass Beschlüsse mit einfacher Mehrheit gefasst werden. Die Rechtsaufsicht hat dies in Abstimmung mit dem Innenministerium, Städtetag und Gemeindetag mitgeteilt. Nach Ausführung des Landratsamtes muss der am 21. März 2023 gefasste Beschluss zur symbolischen Aberkennung der Ehrenbürgerwürde von Anton Böhe allerdings nicht wiederholt werden, sondern lediglich das Ergebnis muss richtig gewertet werden.

Urkunde Ehrenbürger Malsch

Das heißt, dass aufgrund des Abstimmungsergebnisses mit 15 Ja- und 8 Nein-Stimmen die symbolische Aberkennung mit einfacher Mehrheit beschlossen wurde.

Die Regelung, dass eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Gemeinderat erforderlich ist, haben viele Kommunen in Baden-Württemberg in ihren Richtlinien vorgesehen. Die Anpassung der Ehrungsrichtlinien der Gemeinde Malsch in diesem Punkt wird im Rahmen der bereits geplanten allgemeinen Änderungen im Herbst des Jahres vorgenommen.