Öffentliche Bekanntmachung
Genehmigung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 25 Abs. 5 GKZ (Gesetz über kommunale Zusammenarbeit) zur Untersuchung des Federbachs
Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Schreiben vom 25.05.2023 die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Großen Kreisstädten Rastatt und Rheinstetten sowie den Gemeinden Au am Rhein, Bietigheim, Durmersheim, Malsch, Muggensturm und Ötigheim zur Dokumentation des Ist-Zustandes zur Verbesserung des ökologischen Zustandes im Gewässersystem des Federbachs genehmigt.
Genehmigung vom 25.05.2023
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung vom 29.03.2023
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