Führerschein schon getauscht?
Umtausch von Führerscheinen in befristete Kartenführerscheine

Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wurde bekannt gegeben, dass Führerscheine, die bislang kein Befristungsdatum haben, in einen Kartenführerschein mit Befristung umgetauscht werden müssen. Der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (Papierführerscheine) sind in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers umzutauschen. Bei Führerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden richtet sich der Umtausch zeitlich gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte in der unten stehenden Tabelle.
Den Antrag zum Umtausch ihres Führerscheins können Sie im Rathaus in Malsch, Meldeamt, Zimmer 103 sowie in den Ortsverwaltungen während der Öffnungszeiten stellen.
- Ihren Führerschein
- 1 biometrisches Lichtbild in Papierform
Bitte beachten Sie, dass für den Führerscheinantrag keine digitale Lichtbilderfassung in der Behörde möglich ist. Auch können keine digitalen Bilder mittels QR-Code verwendet werden.
In der folgenden Tabelle können Sie die genauen Umtauschfristen entnehmen:
Nach Ablauf der genannten Fristen verliert der Führerschein seine Gültigkeit.