Führerschein schon getauscht?

Umtausch von Führerscheinen in befristete Kartenführerscheine

Haupteingang des Rathauses, darauf der Schriftzug "Führerschein schon getauscht?" sowie zwei Kreise: In einem Kreis der alte rosa Führerschein, im zweiten Kreis eine Frau, die einen neuen Kartenführerschein in der Hand hält und mit der anderen Hand einen Daumen nach oben zeigt

Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnisverordnung wurde bekannt gegeben, dass Führerscheine, die bislang kein Befristungsdatum haben, in einen Kartenführerschein mit Befristung umgetauscht werden müssen. Der Umtausch erfolgt zeitlich gestaffelt. Führerscheine, die bis einschließlich 31.12.1998 ausgestellt wurden (Papierführerscheine) sind in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers umzutauschen. Bei Führerscheinen, die ab dem 01.01.1999 ausgestellt wurden richtet sich der Umtausch zeitlich gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins. Die genauen Fristen entnehmen Sie bitte in der unten stehenden Tabelle.

Den Antrag zum Umtausch ihres Führerscheins können Sie im Rathaus in Malsch, Meldeamt, Zimmer 103 sowie in den Ortsverwaltungen während der Öffnungszeiten stellen.

Für den Umtausch ihres Führerscheins bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
  • Ihren Führerschein
  • 1 biometrisches Lichtbild in Papierform
    Bitte beachten Sie, dass für den Führerscheinantrag keine digitale Lichtbilderfassung in der Behörde möglich ist. Auch können keine digitalen Bilder mittels QR-Code verwendet werden.

In der folgenden Tabelle können Sie die genauen Umtauschfristen entnehmen:

Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden, sind in Abhängigkeit vom Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers wie folgt umzutauschen:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
Vor 1953 19.01.2033
1953 - 1958 19.01.2022
1959 - 1964 19.01.2023
1965 -1970 19.01.2024
1971 oder später 19.01.2025
Bei Führerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind, erfolgt der Umtausch zeitlich gestaffelt nach dem Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Ausstellungsjahr Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss
1999 - 2001 19.01.2026
2002 - 2004 19.01.2027
2005 - 2007 19.01.2028
2008 19.01.2029
2009 19.01.2030
2010 19.01.2031
2011 19.01.2032
2012 - 18.01.2013 19.01.2033

Nach Ablauf der genannten Fristen verliert der Führerschein seine Gültigkeit.