Förderungen von Rückstauvorrichtungen für Privathäuser

Privathaus Symbolfoto

Nach den Vorschriften der Abwassersatzung der Gemeinde Malsch haben Grundstückseigentümer Abwasseraufnahmeeinrichtungen der Grundstücksentwässerungsanlagen, insbesondere Toiletten mit Wasserspülung, Bodenabläufe, Ausgüsse, Spülen, Wasch­becken, die tiefer als die Straßenoberfläche an der Anschlussstel­le der Grundstücksentwässerung (Rückstauebene) liegen, auf eige­ne Kosten gegen Rückstau zu sichern.

Erfahrungen bei Starkregenereignissen zeigen, dass viele Grundstücks-Entwässerungsanlagen noch nicht auf diesen heute gängi­gen Stand der Technik umgerüstet wurden.

Als Anreiz zum Einbau von Rückstauvorrichtungen und um das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Installation und Wartung solcher Anlagen zu fördern, gewährt die Gemeinde Malsch im Jahr 2024 finanzielle Unterstützung nach diesen Richtlinien.

Die Gemeinde stellt im Jahr 2024 für die Förderung 5.000 Euro bereit. Gefördert wird der Neueinbau von Rückstauvorrichtun­gen in bestehende private Entwässerungsanlagen für Regen- und Schmutzwasser.

Antragsberechtigt sind die Grundstückseigentümer. Der Antrag kann formlos per E-Mail oder telefonisch gestellt werden: 

Gemeinde Malsch
Hauptstraße 71
76316 Malsch

Die Gemeinde gewährt im Rahmen der zur Verfügung stehen­den Haushaltsmittel eine Förderzusage. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung beträgt 20% der nach­gewiesenen Kosten, maximal 500 Euro im Einzelfall. Sie wird aus­bezahlt nach Vorlage der Kostenbelege. Mit dem Auszahlungsantrag hat sich der Zuschussempfänger zu verpflichten, die Rückstauanlage entsprechend den Vorgaben, des Herstellers regelmäßig zu warten bzw. warten zu lassen. Entsprechende Wartungsaufträge sind mit dem Auszahlungsantrag vorzulegen.