Natur- und Umweltschutz
Erfahren Sie hier Näheres über Schutzgebiete, FFH-Gebiete, Biotope sowie die Nutzung der Außenbereiche (Landschaftsschutz):
Schutzgebiete
Die älteste und bekannteste Schutzform ist das Naturschutzgebiet. Vor allem wegen ihres Reichtums an selten gewordenen Tier- und Pflanzenarten bilden Naturschutzgebiete Kernflächen des Naturschutzes. Dem Schutzzweck müssen sich andere Nutzungen unterordnen. Naturschutzgebiete werden in Baden-Württemberg von den Regierungspräsidien ausgewiesen und sind durch Rechtsverordnungen geschützt.
Ziel der Landschaftsschutzgebiete ist der Schutz von Landschaften sowohl unter naturwissenschaftlich-ökologischen als auch kulturell-sozialen Gesichtspunkten. Auf der Malscher Gemarkung befindet sich eines der ältesten Landschaftsschutzgebiete Baden-Württembergs aus dem Jahr 1942.
FFH-Gebiete (Flora Fauna Habitat)
Im FFH-Gebiet (FloraFaunaHabitat) gilt das sogenannte Verschlechterungsverbot für die wertbestimmenden Lebensraumtypen (z.B. „Magere Flachlandmähwiesen“). Ihr Zustand wurde zu Beginn der Unterschutzstellung ermittelt. Eine Verschlechterung kann nicht nur durch beeinträchtigende Aktivitäten oder Nutzungen entstehen, sondern auch durch die Unterlassung von pflegenden Maßnahmen.
Eine Übersicht der Schutzgebiete kann im Internet unter http://udo.lubw.baden-wuerttemberg.de/public/ abgerufen werden.
Biotope
Biotope sind unmittelbar durch das Naturschutzgesetz geschützt. Sie sind nicht durch Schilder gekennzeichnet und können auch außerhalb von Schutzgebieten liegen. Die Besonderheit der Biotope liegt in den Lebensgemeinschaften der Tiere und Pflanzen, die sich durch spezifische Umweltbedingungen wie beispielsweise Nässe, Trockenheit oder Wärme gebildet haben.
Artenvielfalt im Innenbereich
Natur nah dran
- Insekten
Honigbiene, Hummel, Wespe & Hornisse
Diese Insekten fallen unter den Schutz des § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Es ist verboten, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Es ist auch verboten, ihre Nist-, Brut- und Wohnstätten der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.
Ausnahmen hiervon können nur nach eingehender Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde genehmigt werden. Sollte eine Entfernung eines Hornissennestes nötig werden, wird eine Einschätzung und gegebenenfalls die Umsiedlung durch einen Hornissenbeauftragten vom Landratsamt Karlsruhe erfolgen. Bitte kontaktieren Sie die dazu die 0721 - 936 50. Warten Sie mit der Anfrage nicht zu lange, denn je kleiner der Hornissenstaat ist, desto leichter kann das Nest umgesiedelt werden. Im Herbst sterben die Tiere – nur die Königin überwintert. In vielen Fällen kann aber auch durch einfache Maßnahmen ein friedliches Miteinander von Tier und Mensch gewährleistet und das Nest erhalten werden.
Hornissen siedeln sich oft in der Nähe von Menschen an. Meist legen sie ihr Nest in Bäumen, auf Dachböden oder in Hohlräumen an. Hornissen sind friedliche Tiere. Niemals greifen sie grundlos Menschen an. Also kein Grund zur Angst. Falls also Hornissen im Garten leben, sollte man Ruhe bewahren. Was viele Menschen jedoch falsch machen – im Reflex nach den Tieren schlagen. Zur Sicherheit sollte man Abstand halten und die Flugbahn nicht blockieren. Hornissen erweisen sich als nützlich: Auf ihrer Speisekarte stehen Wespen und Fliegen. Insofern reduzieren sie die lästigen Artgenossen. Befindet sich eine Hornisse in der Wohnung oder im Gartenhaus, sollte man die Fenster weit öffnen, bis sie ihren Weg nach draußen gefunden hat. Vorbeugend kann man an Fenster und Türen stabile Insektengitter anbringen.
Wespennester in der Nähe von Wohnungen:
Die Deutsche Wespe und die Gemeine Wespe unterliegen dem allgemeinen Schutz nach § 39 BNatSchG, wonach es verboten ist, die Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzten oder zu töten.
Sollte ein Nest dieser Arten eine nicht zumutbare Belastung darstellen, so kann dieses durch einen beauftragten Schädlingsbekämpfer entfernt werden.
Frühlings-Seidenbiene
Immer wieder kommt es vor, dass Wildbienen auf Freiflächen nisten. Doch keine Angst, sie sind völlig harmlos und es gibt gute Lösungen für Mensch und Tier. In Sandkästen und auf Rasenflächen, auf offenen Bodenstellen oder im Holzschuppen können sich im April und Mai die unterschiedlichsten Wildbienen ansiedeln. Löcher sind meistens im Boden und der starke Flugverkehr kann nicht zugeordnet werden oder wirkt sogar bedrohlich. Häufig kommen Fragen wie: „Kann man die Wildbienen nicht umsiedeln oder müssen wir sie entfernen?“ Das kann auch den eigenen Garten oder den Spielplatz betreffen. Was also tun? Zunächst mal Ruhe bewahren, denn grundsätzlich geht keine Gefahr von den Nistplätzen der Wildbienen aus – im Gegenteil, es ist eher Grund zur Freude: Es zeigt, dass die Umgebung noch intakt ist und die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Vermehrung stimmen. Dazu gehört vor allem, dass genug Nahrungsangebot in der Nähe ist, z. B. durch Wiesen oder auch naturnahe Gärten.
Wildbienen sind nach § 44 NatSchG geschützt, sie dürfen weder gefangen, verletzt oder getötet werden, noch dürfen die Nester vernichtet werden. Leider kommt gerade das immer wieder aus Unwissenheit vor. Eine Umsiedlung von Nestern ist nicht so einfach möglich und sehr oft unnötig.
Viele Menschen haben Angst, von Bienen gestochen zu werden! Das ist aber unberechtigt. Wildbienen haben zwar einen Stachel, aber er ist so fein, dass er die menschliche Haut nicht verletzen könnte. Außerdem sind sie äußerst friedliebend und setzen ihren Stachel nur sehr selten gegen Artgenossen ein. Liegen die Nester im Boden oder an Böschungen mehr am Geländerand, ist die Lösung des Problems recht einfach: das Gebiet kenntlich machen und beobachten. Sie können beispielsweise Schilder mit Bienenbildern aufstellen. Schwieriger ist es, wenn im Sandkasten Nester gebaut wurden. Hier sollte man versuchen, einen Kompromiss zu finden. Dieser könnte so aussehen, dass ein kleiner Teil des Sandkastens nicht benutzt werden darf, der größere Teil schon, auch wenn sich da einige Brutröhren befinden sollten. Vorteilhaft wäre es natürlich, wenn man in dem Fall Expertinnen und Experten befragen kann, auch da versucht der NABU zu helfen: Fachbeauftragen für Wildbienen: Sabine Holmgeirsson, Sabine.Holmgeirsson@NABU-BW.de.
Selbst wenn keine Wildbienen mehr zu sehen sind, sind die Brutröhren und Nester im Boden weiterhin belebt. Es entwickelt sich die Larve zu einer ausgewachsenen Biene. Bei den meisten Wildbienenarten schlüpfen diese aber nicht im selben Jahr, sondern überwintern in dem Nest. Nur Hummeln, Wespen stechen, wenn ihr Leben (z. B. durch Quetschen) oder ihre Nester bedroht sind. Zu diesen hält man also besser Abstand, aber 1 – 1,5 Meter reichen. Bei ihnen überwintern nur die Jungköniginnen, das alte Nest wird nicht mehr bezogen. Allein diese Vielfalt regt zu lehrreichen Projekten mit den Kindern an. So kann man ihnen die Wichtigkeit unserer Bestäuber ganz anschaulich nahebringen und die Neugier an Insekten und deren Rolle in unseren Ökosystemen wecken. Hier kann auch der NABU unterstützen, zum Beispiel mit Tipps zum Nisthilfenbau. Ganz wichtig: Nicht alles, was krabbelt oder fliegt, ist gefährlich. Oft stecken interessante Geschichten über Lebensweise oder Verhalten dahinter. Das gilt für alle Insekten und es ist spannend, diese zu entdecken.
Quelle: NABU
- Misteln

Seit einigen Jahren ist die zunehmende Ausbreitung der Mistel (Viscum album) in den Streuobstbeständen ein viel diskutiertes Problem. Misteln ernähren sich als sogenannter Halbschmarotzer zum Teil von ihrem Wirtsbaum und können ihn bei starkem Befall so stark schwächen, dass er abstirbt.
Das Schneiden der Misteln ist somit wichtig, um Streuobstwiesen als Lebensraum auch für die nächste Generation zu erhalten. Allerdings hat auch die Mistel ihren Platz im Ökosystem. Entgegen landläufiger Meinung ist die Mistel nicht besonders geschützt.
Um die baumpflegerischen, naturschutzfachlichen und artenschutzrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, plant die Gemeinde aktuell eine Pflegeaktion im Ortsteil Völkersbach.
Mehr Infos zum fachgerechten Mistelschnitt finden Sie hier:
- Bosch H.-T. (2016): Naturgemäße Kronenpflege am Obsthochstamm. – Kompetenzzentrum Obstbau-Bodensee (Hrsg.), 2. Auflage: 192 Seiten
- Bosch H.-T. (2017): Wenn Misteln zur Plage für den Hochstamm werden. – BWagrar 39/2017: Seite 22-23
- Deuschle J., Reidl K. und Küpfer C. (2010): Was brauchen Halsbandschnäpper, Wendehals, Steinkauz und Co.? Leit-bild für das Life+-Projekt "Vogelschutz in Streuobstwiesen des Mittleren Albvorlandes und des Mittleren Remstales". – Regierungspräsidium Stuttgart (Hrsg.), 1. Auflage: 28 Seiten
- Nierhaus-Wunderwald D. und Lawrenz P. (1997): Zur Biologie der Mistel. – Merkblatt für die Praxis, 28/1997: Seite 1-8. Eidg. Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Land-schaft (Hrsg.): 8 Seiten
- Plonka G. und Rist M. (2019): Mistelbefall in Streuobst. – Landratsamt Ludwigsburg, Kreisobstbauberatung (Hrsg.): 2 Seiten
- Roloff A., Grundmann B. und Pietzarka U. (2011): Die Mistel: bekämpfen oder schützen? – Taspo Baumzeitung, 03/2011: Seite 27-30
- Roloff A. (2012): Mistel - Bekämpfen oder schützen? – labore&more 6/2012, http://www.laborundmore.com/archive/369465/Mistel-Bekaempfen-oder-schuetzen%3F.html (abgerufen am 06.01.2020)
- ZTV Baumpflege (2006): Zusätzliche technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege. – FFL For-schungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V. (Hrsg.): 71 Seiten
- Streuobst
Streuobstwiesen sind außerordentlich wertvolle und vielfältige Lebensräume, die nicht nur ökologisch bedeutsam sind, sondern auch kulturellen und landschaftlichen Wert haben. Diese traditionellen Obstbaumwiesen bestehen aus einer Mischung von hochstämmigen Obstbäumen, meistens Apfel-, Birn- und Kirschbäume, sowie einer artenreichen Wiesenvegetation.
Streuobstwiesen bieten zahlreichen Pflanzen und Tieren einen Lebensraum. Die Obstbäume dienen als Nist- und Brutplätze für Vögel, während die Wiesenblumen und -gräser zahlreichen Insektenarten Nahrung bieten. Sie sind auch Lebensraum für Kleinsäuger, wie zum Beispiel Fledermäuse. Durch den Erhalt und die Pflege von Streuobstwiesen tragen wir zum Bestand bedrohter Arten bei, die eng an diese spezifischen Lebensräume gebunden sind.
Auf Streuobstwiesen findet man oft alte, regionale Obstsorten, die durch moderne Monokulturen verdrängt wurden. Diese alten Sorten sind viel widerstandsfähiger gegenüber Krankheiten und Schädlingen und tragen zur genetischen Vielfalt bei. Der Erhalt dieser Sorten ist wichtig für die langfristige Sicherung unserer Obstbaumkultur. Streuobstwiesen liefern eine Vielzahl von Obstsorten, die sich für die Verarbeitung zu Saft, Most, Marmeladen oder sogar Schnaps eignen. Durch den Verzehr regionaler und saisonaler Produkte aus Streuobstwiesen unterstützen wir auch eine nachhaltige und ressourcenschonende Landwirtschaft.
Streuobstwiesen prägen das Landschaftsbild unserer Region und sind ein wichtiger Bestandteil unserer Kulturgeschichte. Sie verleihen vor allem mit der Obstbaumblüte im Frühling der Landschaft einen besonderen Charme.
Um Streuobstwiesen zu erhalten und zu fördern, ist es wichtig, dass die Bäume regelmäßig geschnitten, die Wiesenflächen extensiv genutzt werden. Für ihren Erhalt und die Neuanlage engagieren sich der Umweltverein, Landwirte unsere Obst- und Gartenbau-Vereine und die Gemeinde selbst mit Unterstützung der Streuobstinitiative e.V.
Landschaftsschutz (Nutzung im Außenbereich)
Erst informieren, dann bauen!
Mit seiner Landschaft dient der Außenbereich der Erholung und Erhaltung seiner natürlichen Eigenart, auf die jede:r Bürger:in einen Anspruch hat. Daher soll er grundsätzlich von Bebauung frei bleiben. Ob ein Grundstück im Außenbereich tatsächlich bebaut werden darf oder nicht, muss im Einzelfall entschieden werden. Entscheidend sind hierbei die Größe, Gestalt und Lage des Vorhabens.
Gestattet sind im Außenbereich nur sogenannte privilegierte Vorhaben. Das sind beispielsweise Vorhaben eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die hobbymäßige Nutzung des Grundstücks als Garten zählt nicht dazu!
Informieren Sie sich bitte hier über die Gesetzeslage. (PDF / 166 KB)