Öffentliche Bekanntmachung

Beteiligung der Öffentlichkeit zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Gemeindezentrum Bühn“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der Gemeinderat der Gemeinde Malsch hat am 30.09.2025 aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in seiner öffentlichen Sitzung beschlossen, die 3. Änderung des Bebauungsplans „Gemeindezentrum Bühn aufzustellen.

Am 24.02.2026 hat der Gemeinderat der Gemeinde Malsch in öffentlicher Sitzung zugleich die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Lagekarte 3. Änderung des Bebauungsplans „Gemeindezentrum Bühn“

Diese Planunterlagen können in der Zeit vom 09.03.2026 bis einschließlich 07.04.2026 während der üblichen Sprechstunden im Rathaus Malsch, Hauptstraße 71, 76316 Malsch, im 2. OG bei Zimmer 312 eingesehen werden. Zusätzlich werden während diesem Zeitraum die ortsübliche Bekanntmachung und die auszulegenden Unterlagen gemäß § 4a Abs. 4 S. 1 BauGB in das Internet eingestellt. Die Bekanntmachung und die Unterlagen können auf der Homepage der Gemeinde Malsch unter www.malsch.de eingesehen werden.

Während dieser Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden.

Ziel und Zweck

Auf dem Gelände soll ein dauerhafter Stützpunkt für eine Rettungswache entstehen. Dies soll mit einem gemischt genutzten Gebäude mit zusätzlichen Wohnungen realisiert werden. Der Rechtsgültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1974 sieht an dieser Stelle noch ein Schul- und Sportstättenbau vor und muss deshalb geändert werden.

Malsch, 05.03.2026
Gez. Markus Bechler, Bürgermeister