Informationen zum Landesfamilienpass 2024

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Informieren Sie sich jetzt!

Liebe Eltern,

mit dem Landesfamilienpass und der dazu gehörigen Gutscheinkarte können Familien, die ihren ständigen Wohnsitz in Baden-Württemberg haben, also auch ausländische Familien, derzeit viele Male im Jahr unentgeltlich bzw. zu einem ermäßigten Eintritt die staatlichen Schlösser, Gärten und Museen besuchen.

Die speziell bezeichneten Gutscheine berechtigen zum einmaligen kostenfreien bzw. ermäßigten Eintritt in die jeweilige benannte Einrichtung, wie z.B.

  • das Schloss Heidelberg,
  • die Staatsgalerie Stuttgart,
  • das Archäologische Landesmuseum Konstanz,
  • das Technoseum in Mannheim oder
  • das Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe.

Das „Blühende Barock“ Ludwigsburg und die „Wilhelma“ in Stuttgart gewähren Familien eine Ermäßigung bei Vorlage der Gutscheine und des Landesfamilienpasses.

Zwei weitere speziell bezeichnete Gutscheine berechtigen zum einmaligen ermäßigten Eintritt in den Erlebnispark Tripsdrill in Cleebronn sowie den Europa-Park in Rust an einem fest vorgegebenen Termin. Mit zwei weiteren Gutscheinen können auch das Mercedes-Benz-Museum sowie das Porsche-Museum in Stuttgart kostenfrei besucht werden.

Einen Landesfamilienpass können folgende Personen erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (dies können auch Pflege- oder Adoptivkinder sein), die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • allein Erziehende, die mit mindestens einem kindergeldberechtigenden Kind in häuslicher Gemeinschaft leben,
  • Familien mit einem kindergeldberechtigenden schwer behinderten Kind, dessen Grad der Behinderung 50 Prozent oder mehr beträgt.
  • Familien, die Hartz IV- oder kinderzuschlagsberechtigt sind, die mit ein oder zwei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben.
  • Familien mit Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG).
  • Nun können, neben den Eltern, auch weitere vorher fest in den Pass eingetragene Begleitpersonen den Pass zusammen mit den Kindern nutzen. Von den eingetragenen Personen können bei Ausflügen aber höchstens jeweils zwei ausgewählt werden, die die Vergünstigung des Landesfamilienpasses in Anspruch nehmen können.

Der Landesfamilienpass ist einkommensunabhängig.

Den Landesfamilienpass und die dazugehörige Gutscheinkarte erhält man auf Antrag beim Bürgermeisteramt. Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Sabrina Heinrich, Tel: 707 -107 im Rathaus in Malsch oder die Ortsverwaltungen gerne zur Verfügung.

Der Gemeinderat Malsch hat eine kostenlose Familienkarte für das Malscher Freibad für alle Landesfamilienpassinhaber beschlossen. Allerdings gibt es bei alleinstehenden Personen eine Einschränkung: Dieser Vorteil greift nur bei alleinstehenden Personen, die ohne Partner in Malsch wohnhaft sind. Patchwork-Familien, bei denen ein Partner im Haushalt lebt, können keine kostenlose Familienkarte erhalten.