Ab sofort Einrichtung beidseitiges Halteverbot Muggensturmer Straße
Das Regierungspräsidium Karlsruhe informiert:
Aufgrund mehrerer Baumaßnahmen, wie etwa der Sanierung des Kreisverkehrs an der L67 in Malsch und die Sanierung am Kiesdreieck, hat sich der Verkehr unter anderem an der Ortsdurchfahrt Neudorfstraße, Richard-Wagner-Straße und Muggensturer Straße in Malsch spürbar erhöht.
Um den Verkehrsfluss in diesem Bereich der Ortsdurchfahrt in Malsch sicherzustellen, ist die Einrichtung eines beidseitigen absoluten Haltverbots notwendig.
Voraussichtliches Ende der Arbeiten: 20.10.2024