Steuerbescheide 2025

Holzhaus auf Rasenfläche

Derzeit werden die Grundsteuer- und Hundesteuerbescheide für das Jahr 2025 zugestellt.

Hundesteuer

Die Hundesteuersätze bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.Der im Hundesteuerbescheid 2025 ausgewiesene Steuerbetrag ist zum 15. Februar 2025 zu bezahlen. Im Falle einer Änderung ergeht ein gesonderter Bescheid, der den Steuerbetrag und die Fälligkeit ausweist.

Grundsteuer

Bei der Grundsteuer bringt die Grundsteuerreform ab 2025 umfangreiche Änderungen.Bitte beachten Sie hierzu die nachfolgenden Informationen:

Der Hebesatz für die Grundsteuer B (bebaute und unbebaute Grundstücke) wurde vom Gemeinderat der Gemeinde Malsch von bisher 330 % auf 200 % abgesenkt. Für die land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) beträgt der Hebesatz 327 %.

Der erste zu beachtende Steuertermin ist der 15. Februar 2025. Sollten Sie bereits bisher Teilnehmer/in am SEPA-Lastschriftverfahren sein, wird die Forderung am Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht. Für neue oder geänderte SEPA-Lastschriftmandate verwenden Sie bitte den Vordruck, der dem Grundsteuerbescheid 2025 beigefügt ist.

Gewerbesteuer

Zum 15. Februar 2025 wird ebenfalls die erste Gewerbesteuer-Vorauszahlungsrate zur Zahlung fällig. Die Festsetzung erfolgte im zuletzt erteilten Gewerbesteuerbescheid.Der Hebesatz bleibt unverändert bei 370 %.