Schließung Rathäuser (Malsch, Sulzbach, Völkersbach, Waldprechtsweier) vom 23.12.2024 – 06.01.2025

Wir bitten um Beachtung!

Text "Rathäuser geschlossen" mit Abbildung Rathäuser Malsch, Völkersbach, Waldprechtsweier und Sulzbach

Liebe Bürgerinnen, liebe Bürger,

die Rathäuser sind vom 23.12.2024 bis einschließlich 06.01.2025 geschlossen.

In Notfällen erreichen Sie uns von 9 Uhr bis 12 Uhr ausschließlich telefonisch oder per Mail:

Standesamt 07246 - 707 112 standesamt@malsch.de
Friedhofswesen 07246 - 707 108 friedhofsverwaltung@malsch.de

Wahl- und Meldeamt sind von 9 Uhr bis 12 Uhr auch für Notfälle vor Ort erreichbar:

Einwohnermeldeamt 07246 - 707 103 meldeamt@malsch.de
Wahlamt 07246 - 707 210 wahlen@malsch.de

Für sonstige unaufschiebbare Anliegen wenden Sie sich bitte an info@malsch.de oder 07246 707-121.

Wir bitten um Verständnis, dass diese Telefonnummern nur für begründete Notfälle eingerichtet sind.

Außerdem gilt folgendes zu beachten:

Einwohnermeldeamt:
Sollten Sie noch einen neuen Reisepass oder Personalausweis benötigen, sind folgende Antragsfristen zu beachten:
 
Personalausweis 2-3 Wochen ab Antragstellung
Reisepass 6-8 Wochen ab Antragstellung

Wahlamt:
Briefwahl
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zwischen den Jahren noch keine Briefwahlunterlagen verfügbar sind und somit noch nicht herausgegeben werden können.
 

Deutsche im Ausland:
Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht im Inland gemeldet sind, müssen die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen. Informationen zu diesem Vorgehen finden Sie unter: https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html

Grundbucheinsichtsstelle:
Ausdrucke (Grundbuchabschriften) aus den elektronisch geführten Grundbüchern der Gemarkungen Malsch, Sulzbach, Völkersbach und Waldprechtsweier können schriftlich bei der Grundbucheinsichtsstelle der Gemeinde Malsch beantragt werden, gerne auch per E-Mail unter grundbucheinsicht@malsch.de
 
Geben Sie hierzu Ihren Vor- und Zunamen und Ihre vollständige Rechnungsanschrift an und machen Sie möglichst genaue Angaben zu dem/den entsprechenden Grundstück(en), insbesondere Gemarkung und Flurstücknummer(n) oder Straße mit Hausnummer.
 
Sofern Sie nicht selbst im Grundbuch eingetragen sind, teilen Sie uns den Grund für Ihren Antrag mit bzw. fügen Sie eine Vollmacht eines eingetragenen Berechtigten bei. Einen Antrag können Sie sich auch auf unserer Homepage (Pfad: Bürgerservice-Ämterübersicht-Grundbucheinsichtsstelle-Formulare und Onlinedienste) herunterladen.
 
Für eventuelle Rückfragen können Sie uns auch gerne Ihre Telefonnummer mitteilen, wir rufen Sie zurück. Bei berechtigtem Interesse werden Ihnen dann die Grundbuchausdrucke per Post zugesandt.
 
Bitte beachten Sie, dass es durch die Schließtage zu Verzögerungen kommen kann. Für dringende öffentliche Unterschriftsbeglaubigungen während der Schließtage wenden Sie sich bitte an einen Notar Ihrer Wahl.
 

Ab Dienstag, den 07.01.2025 sind wir gerne wieder persönlich für Sie zu den gewohnten Öffnungszeiten erreichbar.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Jahr 2025.

Ihre Gemeindeverwaltung

(Erstellt am 27. November 2024)