Informationen zur Abgabe der Erklärungen „Grundvermögen“ und „land- und forstwirtschaftliche Vermögen“ für die Grundsteuerreform

Wir bitten um Beachtung!

kleines Haus aus Holz auf Kunstrasen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

das Finanzamt benötigt von Ihnen die Daten bezüglich Ihres Grundvermögens sowie land- und forstwirtschaftlichen Vermögens und ist damit auch offiziell Ihr Ansprechpartner.

Bitte wenden Sie sich für Hilfestellungen direkt an das Finanzamt Ettlingen unter der Telefon-Hotline 07243-508-544 oder https://finanzamt-bw.fv-bwl.de/fa_ettlingen (für Terminvereinbarungen) oder Ihren/einen Steuerberater zu wenden.

Im Anschluss finden Sie allgemeine Informationen und Tipps.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Ihre Gemeindeverwaltung

Zur Berechnung der ab dem 01.01.2025 fälligen Grundsteuer wurden alle Grundstücks­eigentümer vom Finanzamt aufgefordert, ab dem 01. Juli 2022 bestimmte Informationen zu ihrem Grundstück zu melden. Grundsätzlich müssen die Erklärungen elektronisch über „Mein ELSTER“ eingereicht werden. In Ausnahmefällen kann eine Papiererklärung abgegeben werden. Die Vordrucke erhalten Sie beim zuständigen Finanzamt Ettlingen.

Für das Grundvermögen (Haus, Wohnung oder Baugrundstück) war am 31. Januar 2023 Abgabetermin. Eine Abgabe ist aber auch noch weiterhin möglich, verwenden Sie die Vordrucke GW-1 BW und GW-2 BW.

Die für das Finanzamt maßgeblichen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden von örtlichen Gutachterausschüssen ermittelt. Seit Juli 2022 stehen Ihnen die Grundstücksgrößen und die Bodenrichtwerte kostenfrei über das Internet-Portal www.gutachterausschuesse-bw.de zur Verfügung. Sollte Ihnen kein Internetzugang zur Verfügung, können Sie sich von Angehörigen unterstützen lassen.

Die Erklärungen für das land- und forstwirtschaftliche Vermögen (Acker, Wiese, Wald) sind bis zum 31. März 2023 abzugeben. Auszufüllen sind die Vordrucke GW-1 BW und  GW-3 BW. Für jedes Aktenzeichen ist eine Erklärung auszufüllen. Viele Informationen zum Flurstück finden Sie unter https://grundsteuer-a.landbw.de  In „Suche nach: Adressen, Orte, Flurstücke“ geben Sie die Flurstücknummer und den Ort ein. Das Flurstück wird farblich umrahmt angezeigt und in einem Textbereich finden Sie neben der Ertragsmesszahl weitere Informationen, die Sie für die Angaben in der Anlage GW-3 BW benötigen. Hilfreich sind auch die ergänzenden Hinweise im Merkblatt und der Online-Ausfüllhilfe.

Bei Fragen zu dem Bodenrichtwert oder der Ertragsmesszahl können Sie sich auch an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses im südlichen Landkreis bei der Stadt Ettlingen wenden.

Weitere Informationen zum Thema Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de sowie auf der Internetseite des Finanzamtes Ettlingen.

 

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