Informationen zur Nutzung im Außenbereich
Erst informieren, dann bauen!
Mit seiner Landschaft dient der Außenbereich der Erholung und Erhaltung seiner natürlichen Eigenart, auf die jede:r Bürger:in einen Anspruch hat. Daher soll er grundsätzlich von Bebauung frei bleiben. Ob ein Grundstück im Außenbereich tatsächlich bebaut werden darf oder nicht, muss im Einzelfall entschieden werden. Entscheidend sind hierbei die Größe, Gestalt und Lage des Vorhabens.
Gestattet sind im Außenbereich nur sogenannte privilegierte Vorhaben. Das sind beispielsweise Vorhaben eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Die hobbymäßige Nutzung des Grundstücks als Garten zählt nicht dazu!
Informieren Sie sich bitte in folgendem pdf über die Gesetzeslage: