Feuerbestattung beantragen
Bei der Feuerbestattung wird der Verstorbene nach der Trauerfeierlichkeit mit dem Sarg eingeäschert. Die Urne wird im Allgemeinen 10 bis 14 Tage nach der Trauerfeier beigesetzt.
Zuständige Stelle
die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Einäscherungsortes
Persönlicher Kontakt
Vorzimmer des Bürgermeisters
- Betreuung der EDV-Anwender
- Datenschutz
- Netzwerkbetreuung
- Haushalts- und Finanzplanung
- Kassenaufsicht
- Leitung des Eigenbetriebs Wasserversorgung
- Bau, Planung und Unterhaltung von Entwässerungseinrichtungen
- Planung und Unterhaltung der Friedhöfe
- Planung und Unterhaltung der Kindergartenaußenanlagen
- Spiel-, Bolz- und Sportplätzen, Straßen und Gehwegen sowie sonstigen Anlagen
- Im Bereich Bauverwaltung: Erteilung von Entwässerungsgenehmigungen und Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Verfahren
- Überwachung der Bauabzugsbesteuerung
- Zentrale Anordnungsstelle für Kassenanweisungen
- Zuschüsse nach den Vereins-Förderrichtlinien der Gemeinde
Ortsvorsteher
- Bearbeitung von Bodenwertsanfragen
- Bearbeitung von Wildschadensfällen
- Hallenvergabe
- Negativbescheinigungen zu Grundstückskaufverträgen
- Vermietung und Verpachtung von gemeindlichen Objekten
- Verwaltung der unbebauten Grundstücke der Gemeinde
- Gebührenkalkulation
- Haushaltsvollzug
- Grundbuchauskünfte
- beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchabschriften
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Erstellen von Einsatzplänen
- Ein- und Zuteilung der durchzuführenden Arbeiten, Fahrzeuge und Geräte
- Überprüfung von Straßen, Plätzen, Bachläufen etc. im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
- An-, Ab- und Ummeldungen von Personen und Gewerbetreibenden
- Ausgabe der Unterlagen zur Einkommen- oder Lohnsteuererklärung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Führungszeugnisse
- Gewerbebestätigungen
- Jahreskarten für das Freibad
- Lebendbescheinigungen
- Lohnsteuerkarten
- Rentenangelegenheiten
- Seniorenarbeit
- Ferienprogramm
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
- Kirchenaustritte, Namenserklärungen
- Veranlagung Wasser-, Schmutzwasser- und Regenwassergebühr (Neuanschlüsse, Änderungen, Zählerwechsel, Jahresabrechnung u. a.)
- Berechnung Bauwasserpauschalen, Kostenersätze für Installationsarbeiten und Standortmiete
- Betreuung EDV-System des Landkreises (Müllbehälterverwaltung, Sperrmüllanmeldungen)
- Verkauf von Müllsäcken
- Versicherungsangelegenheiten, Schadensfälle
- Leitung der Personalabteilung mit Ausbildungsleitung
- Leitung des Bereichs Schulen und Kindergärten
- Leitung des Bereichs Technische Dienste und Betriebe
- Tiefbau
Hausnummernvergabe
Wartungsverträge mit Abwicklung von Wartungen
- An-, Ab- und Ummeldungen von Personen und Gewerbetreibenden
- Ausgabe der Unterlagen zur Einkommen- oder Lohnsteuererklärung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Einbürgerungen (Prüfung der Daten und Voraussetzungen)
- Führungszeugnisse
- Gewerbebestätigungen
- Jahreskarten für das Freibad
- Lebendbescheinigungen
- Lohnsteuerkarten
- Wehrerfassung
- Beitragsveranlagung für Verlässliche Grundschule, Ganztagesbetreuung und Grundschulförderklasse
- Veranlagung von Kindergartengebühren
- Sekretariat des Rechnungsamtes
- Bescheinigung der Elternbeiträge für die Betreuungseinrichtungen
Hauptamtsleiter
- Leitung der Hauptverwaltung
- Pressestelle
- Gutachterausschuss
- Citymanagement
- Wirtschaftsförderung (Beratung von Firmen, Grundstücksverkäufe/-vermittlungen)
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
- Kirchenaustritte, Namenserklärungen
- Leitung des Bereichs Ordnungswesen und Bürgerservice
- kommunale Notfallplanung
- Feuerwehrwesen (Abrechnungen, Beratung etc.)
- Feldhut
- Fischereischeine
- Fundsachen
- Gestattungen
- Kampfhunde
- Marktwesen
- Wahlleitung
- Zwangsräumungen und Platzverweise
Abteilungskommandant
Abt.-Kommandant Freiwillige Feuerwehr Malsch
- Ehrungen
- Ferienprogramm
- Glückwunschschreiben der Gemeinde (Vorbereitung)
- Empfang und Telefonzentrale
- allgemeine Information
- Ausgabe des Kulturkalenders
- Buch und Wanderkartenverkauf
- Fahrkartenverkauf
- Gebäudeunterhaltung
- Leitung der Hausmeisterdienste
- Planung und Beaufsichtigung der Durchführung von Neu-, Um- und Anbauten sowie Sanierungen)
- Technische Betriebsleitung von Bauhof und Freibad
- Wertermittlung von Gebäuden als Gutachter
- Vergnügungssteuer-Erhebung
- Anlagenbuchhaltung
- Freibad (Informationen zu Eintrittspreisen und Karten)
- Vollstreckung
- Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs
- Abwicklung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren
- Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Festsetzung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren etc. sowie deren Erlass
- Überwachung des Verkehrs und der Einhaltung der Gemeinde-, Polizei- und Kreisverordnungen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Abwicklung des Barzahlungsverkehrs der Gemeinde
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Führung der Abbuchungsdatei
- Geschäftsstelle des Gemeinderats
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- sonstige Projekte
- Koordinierung, Genehmigung und Überwachung verkehrsrechtlicher Anordnungen für Hoch- und Tiefbauten
- Sondernutzungserlaubnisse
- Überwachung des Verkehrs und der Einhaltung der Gemeinde-, Polizei- und Kreisverordnungen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Vollstreckung privatrechtlicher und öffentlich rechtlicher Forderungen
- Gewerbesteuer (Veranlagung und Bearbeitung)
- Grundsteuer (Veranlagung und Bearbeitung)
- Hundesteuer
- Stundungen und Aussetzungen in o.g. Angelegenheiten
Feuerwehrkommandant
- Friedhofsverwaltung
- Abnahme von Inneninstallationen (Hauswasserleitungen)
- Beratung und Information bei Wasser-Hausanschlüssen und Umbauten an der Wasserversorgung
- Betreuung und Überwachung des Wasserrohrnetzes
- Hochbehälter, Quellschächte, Aufbereitungsanlagen, Pumpwerke
- Kostenersatzrechnungen im Bereich Wasserversorgung
- Plan- und Katasterauskünfte für die Wasserversorgung (Lage von Leitungen)
- Wasserrohrbrüche und Bereitschaftsdienste
- Überwachung der Wasserschutzgebiete und Grundwasserpegel
- Zierbrunnen (Technik)
- Abwasserentsorgung (Pumpwerke, Notstromanlagen, Hausanschlüsse etc.)
- Beratung zur Abwasserentsorgung bei Neu- und Umbauten sowie Störfällen
- Betreuung und Überwachung der Kanalreinigung
- Wassserschutz (Überwachung der Schutzgebiete, der Wasserqualität, Brunnen etc.)
- Wasserversorgung (Hochbehälter, Quellschächte, Aufbereitungsanlagen etc.)
- Einsatzplanung
- Motorsägekurse
- Planung von Maßnahmen zur Pflege und zum Aufbau des Gemeindewaldes
- Vergabe von Flächenlosen
Schulleiterin
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten eine verstorbene Person einäschern lassen.
Verfahrensablauf
Die Erlaubnis zur Feuerbestattung erteilt die Gemeinde des Einäscherungsortes. Sind Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod vorhanden, ist die Todesart ungeklärt oder handelt es sich um die Leiche einer unbekannten Person, wird die Erlaubnis erst erteilt, wenn die Staatsanwaltschaft oder das Amtsgericht die Feuerbestattung schriftlich genehmigt hat.
Erforderliche Unterlagen
- ausdrückliche Verfügung des Verstorbenen oder - falls eine solche nicht vorliegt - der nächsten Verwandten
- Todesbescheinigung (bei Sterbefällen außerhalb des Landes Baden-Württemberg: Sterbeurkunde)
- Bescheinigung eines zuständigen Arztes, dass er bei der Untersuchung der Leiche keine Anhaltspunkte für einen nicht natürlichen Tod festgestellt hat
Hinweis: Die Untersuchung der Leiche ist von einem anderen Arzt als demjenigen, der die Leichenschau durchgeführt hat, vorzunehmen. Über die zuständigen Ärzte können die Landratsämter oder die Stadtverwaltungen der Stadtkreise Auskunft geben, die für den Sterbeort beziehungsweise Einäscherungsort zuständig sind.
Kosten
Die Gebühren beziehungsweise Kosten sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
Sonstiges
Hat der Verstorbene die Feuerbestattung ausdrücklich verfügt, ist seinem Wunsch zu entsprechen. Hat er sie abgelehnt, ist eine Einäscherung unzulässig.
Eine handschriftliche Verfügung kann beispielsweise wie folgt lauten: "Ich, (Vor- und Nachname), wünsche nach meinem Tode feuerbestattet zu werden. Ort, Datum, Unterschrift."
Fehlt diese letztwillige Anordnung zur Feuerbestattung, können die nächsten Angehörigen eine entsprechende Verfügung treffen.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 24.09.2019 freigegeben.