Straußwirtschaft - Betrieb anzeigen
Sie möchten im Rahmen einer Straußwirtschaft selbsterzeugten Wein beziehungsweise Apfelwein ausschenken sowie dabei kalte und einfach zubereitete warme Speisen anbieten? Dann müssen Sie den Betrieb der Straußwirtschaft anzeigen.
Hinweis: In manchen baden-württembergischen Landesteilen heißen Straußwirtschaften auch Besenwirtschaften.
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bezirk die Straußwirtschaft liegt
Persönlicher Kontakt
Vorzimmer des Bürgermeisters
- Betreuung der EDV-Anwender
- Datenschutz
- Netzwerkbetreuung
- Haushalts- und Finanzplanung
- Kassenaufsicht
- Leitung des Eigenbetriebs Wasserversorgung
- Bau, Planung und Unterhaltung von Entwässerungseinrichtungen
- Planung und Unterhaltung der Friedhöfe
- Planung und Unterhaltung der Kindergartenaußenanlagen
- Spiel-, Bolz- und Sportplätzen, Straßen und Gehwegen sowie sonstigen Anlagen
- Im Bereich Bauverwaltung: Erteilung von Entwässerungsgenehmigungen und Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Verfahren
- Überwachung der Bauabzugsbesteuerung
- Zentrale Anordnungsstelle für Kassenanweisungen
- Zuschüsse nach den Vereins-Förderrichtlinien der Gemeinde
Ortsvorsteher
- Bearbeitung von Bodenwertsanfragen
- Bearbeitung von Wildschadensfällen
- Hallenvergabe
- Negativbescheinigungen zu Grundstückskaufverträgen
- Vermietung und Verpachtung von gemeindlichen Objekten
- Verwaltung der unbebauten Grundstücke der Gemeinde
- Gebührenkalkulation
- Haushaltsvollzug
- Grundbuchauskünfte
- beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchabschriften
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Erstellen von Einsatzplänen
- Ein- und Zuteilung der durchzuführenden Arbeiten, Fahrzeuge und Geräte
- Überprüfung von Straßen, Plätzen, Bachläufen etc. im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
- An-, Ab- und Ummeldungen von Personen und Gewerbetreibenden
- Ausgabe der Unterlagen zur Einkommen- oder Lohnsteuererklärung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Führungszeugnisse
- Gewerbebestätigungen
- Jahreskarten für das Freibad
- Lebendbescheinigungen
- Lohnsteuerkarten
- Rentenangelegenheiten
- Seniorenarbeit
- Ferienprogramm
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
- Kirchenaustritte, Namenserklärungen
- Veranlagung Wasser-, Schmutzwasser- und Regenwassergebühr (Neuanschlüsse, Änderungen, Zählerwechsel, Jahresabrechnung u. a.)
- Berechnung Bauwasserpauschalen, Kostenersätze für Installationsarbeiten und Standortmiete
- Betreuung EDV-System des Landkreises (Müllbehälterverwaltung, Sperrmüllanmeldungen)
- Verkauf von Müllsäcken
- Versicherungsangelegenheiten, Schadensfälle
- Leitung der Personalabteilung mit Ausbildungsleitung
- Leitung des Bereichs Schulen und Kindergärten
- Leitung des Bereichs Technische Dienste und Betriebe
- Tiefbau
Hausnummernvergabe
Wartungsverträge mit Abwicklung von Wartungen
- An-, Ab- und Ummeldungen von Personen und Gewerbetreibenden
- Ausgabe der Unterlagen zur Einkommen- oder Lohnsteuererklärung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Einbürgerungen (Prüfung der Daten und Voraussetzungen)
- Führungszeugnisse
- Gewerbebestätigungen
- Jahreskarten für das Freibad
- Lebendbescheinigungen
- Lohnsteuerkarten
- Wehrerfassung
- Beitragsveranlagung für Verlässliche Grundschule, Ganztagesbetreuung und Grundschulförderklasse
- Veranlagung von Kindergartengebühren
- Sekretariat des Rechnungsamtes
- Bescheinigung der Elternbeiträge für die Betreuungseinrichtungen
Hauptamtsleiter
- Leitung der Hauptverwaltung
- Pressestelle
- Gutachterausschuss
- Citymanagement
- Wirtschaftsförderung (Beratung von Firmen, Grundstücksverkäufe/-vermittlungen)
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
- Kirchenaustritte, Namenserklärungen
- Leitung des Bereichs Ordnungswesen und Bürgerservice
- kommunale Notfallplanung
- Feuerwehrwesen (Abrechnungen, Beratung etc.)
- Feldhut
- Fischereischeine
- Fundsachen
- Gestattungen
- Kampfhunde
- Marktwesen
- Wahlleitung
- Zwangsräumungen und Platzverweise
Abteilungskommandant
Abt.-Kommandant Freiwillige Feuerwehr Malsch
- Ehrungen
- Ferienprogramm
- Glückwunschschreiben der Gemeinde (Vorbereitung)
- Empfang und Telefonzentrale
- allgemeine Information
- Ausgabe des Kulturkalenders
- Buch und Wanderkartenverkauf
- Fahrkartenverkauf
- Gebäudeunterhaltung
- Leitung der Hausmeisterdienste
- Planung und Beaufsichtigung der Durchführung von Neu-, Um- und Anbauten sowie Sanierungen)
- Technische Betriebsleitung von Bauhof und Freibad
- Wertermittlung von Gebäuden als Gutachter
- Vergnügungssteuer-Erhebung
- Anlagenbuchhaltung
- Freibad (Informationen zu Eintrittspreisen und Karten)
- Vollstreckung
- Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs
- Abwicklung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren
- Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Festsetzung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren etc. sowie deren Erlass
- Überwachung des Verkehrs und der Einhaltung der Gemeinde-, Polizei- und Kreisverordnungen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Abwicklung des Barzahlungsverkehrs der Gemeinde
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Führung der Abbuchungsdatei
- Geschäftsstelle des Gemeinderats
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- sonstige Projekte
- Koordinierung, Genehmigung und Überwachung verkehrsrechtlicher Anordnungen für Hoch- und Tiefbauten
- Sondernutzungserlaubnisse
- Überwachung des Verkehrs und der Einhaltung der Gemeinde-, Polizei- und Kreisverordnungen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Vollstreckung privatrechtlicher und öffentlich rechtlicher Forderungen
- Gewerbesteuer (Veranlagung und Bearbeitung)
- Grundsteuer (Veranlagung und Bearbeitung)
- Hundesteuer
- Stundungen und Aussetzungen in o.g. Angelegenheiten
Feuerwehrkommandant
- Friedhofsverwaltung
- Abnahme von Inneninstallationen (Hauswasserleitungen)
- Beratung und Information bei Wasser-Hausanschlüssen und Umbauten an der Wasserversorgung
- Betreuung und Überwachung des Wasserrohrnetzes
- Hochbehälter, Quellschächte, Aufbereitungsanlagen, Pumpwerke
- Kostenersatzrechnungen im Bereich Wasserversorgung
- Plan- und Katasterauskünfte für die Wasserversorgung (Lage von Leitungen)
- Wasserrohrbrüche und Bereitschaftsdienste
- Überwachung der Wasserschutzgebiete und Grundwasserpegel
- Zierbrunnen (Technik)
- Abwasserentsorgung (Pumpwerke, Notstromanlagen, Hausanschlüsse etc.)
- Beratung zur Abwasserentsorgung bei Neu- und Umbauten sowie Störfällen
- Betreuung und Überwachung der Kanalreinigung
- Wassserschutz (Überwachung der Schutzgebiete, der Wasserqualität, Brunnen etc.)
- Wasserversorgung (Hochbehälter, Quellschächte, Aufbereitungsanlagen etc.)
- Einsatzplanung
- Motorsägekurse
- Planung von Maßnahmen zur Pflege und zum Aufbau des Gemeindewaldes
- Vergabe von Flächenlosen
Schulleiterin
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Anzeige der Straußwirtschaft ist ausreichend, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Die Straußwirtschaft hat höchstens vier Monate im Jahr in höchstens zwei Zeitabschnitten geöffnet.
Überschreiten Sie die Dauer, reicht die Anzeige der Straußwirtschaft nicht aus. Sie benötigen dann eine Gaststättenerlaubnis. Personen, die in einem gemeinsamen Haushalt leben, dürfen insgesamt nur vier Monate im Jahr eine Straußwirtschaft unterhalten, das heißt eine Addierung zulässiger Betriebszeiten einer Straußwirtschaft nach Personen innerhalb einer Familie ist unzulässig. - Neben der Straußwirtwirtschaft erfolgt kein gewerbsmäßiger Verkauf von Wein.
Wer Wein gewerbsmäßig in Verkehr bringt, darf daneben nicht auch noch eine - erlaubnisfreie - Straußwirtschaft betreiben. - Der Ausschank ist nur in Räumen zulässig,
- die sich am Ort des Weinbaubetriebs befinden,
- die - außer in besonderen Härtefällen - nicht eigens zu diesem Zweck angemietet wurden,
- die nicht mit einer anderen Schank- oder Speisewirtschaft oder mit einem Beherbergungsbetrieb verbunden sind und
- die höchstens 40 Sitzplätze haben.
- Sie bieten neben Wein oder Apfelwein auch mindestens ein alkoholfreies Getränk (kein Leitungswasser) an, das nicht teurer sein darf als der billigste angebotene Wein.
- Sie bieten nur kalte sowie einfach zubereitete warme Speisen an.
Darunter sind Gerichte zu verstehen, deren Zubereitung keine besonderen Fertigkeiten und außerdem wenig Zeit und Mühe erfordern. - Alle in der Straußwirtschaft tätigen Personen, die mit bestimmten Lebensmitteln oder Bedarfsgegenständen in Berührung kommen und bzw. oder in der Küche tätig sind, wurden über ihre Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz bei bestehenden oder nachträglich auftretenden besonderen Infektionen belehrt (Bescheinigung des Gesundheitsamts oder einer beauftragten Ärztin beziehungsweise eines beauftragten Arztes nach § 43 Infektionsschutzgesetz).
Ohne eine solche Belehrung und die Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung dürfen diese Personen ihre Tätigkeit nicht aufnehmen und dementsprechend auch nicht von Ihnen beschäftigt werden.
Hinweis: Auch wenn der Betrieb einer Straußwirtschaft erlaubnisfrei ist, müssen Sie die sonstigen Vorschriften einhalten, wie z.B. Hygienevorschriften und Sperrzeitenregelungen.
Verfahrensablauf
Den Betrieb einer Straußwirtschaft müssen Sie bei der zuständigen Stelle anzeigen. Sie können dies mündlich oder zu Zwecken einer ordnungsgemäßen Dokumentation auch schriftlich oder in elektronischer Form tun.
Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
- den Zeitraum, während dessen der Ausschank von selbsterzeugtem Wein beziehungsweise Apfelwein stattfinden soll
- Ort und Lage, aus denen die zur Herstellung des Weins verwendeten Trauben beziehungsweise die zur Herstellung des Apfelweins verwendeten Früchte stammen
- Ort, an dem die Trauben beziehungsweise Früchte gekeltert wurden und der Wein ausgebaut wurde
- die zum Betrieb der Straußwirtschaft bestimmten Räume
Fristen
Sie müssen die Anzeige mindestens zwei Wochen vor Beginn des Betriebs vornehmen.
Erforderliche Unterlagen
Anzeige mit den oben aufgeführten Angaben
Kosten
Die Erhebung von Gebühren und die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührensatzung der Gemeinde.
Vertiefende Informationen
- Merkblatt "Besenwirtschaft" der AG Direktvermarktung beim Regierungspräsidium Stuttgart
Rechtsgrundlage
- § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit
§ 14 Gaststättengesetz (GastG) (Straußwirtschaften) und §§ 5 bis 7 und 8a Gaststättenverordnung (GastVO) (Straußwirtschaften) - §§ 1 und 8 Gaststättenverordnung (GastVO) (Anzeigepflicht, Zuständigkeit)
- § 1 Landesgaststättengesetz (LGastG) in Verbindung mit
§ 6 Gaststättengesetz (GastG) (Ausschank alkoholfreier Getränke)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat dessen ausführliche Fassung am {} freigegeben.