Plakatierung an Straßen - Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis) beantragen
Mit Plakaten soll eine Vielzahl von Personen auf Veranstaltungen, Wahlen oder Aktionen hingewiesen werden.
Straßen sind in der Regel der Öffentlichkeit gewidmet, dem Gemeingebrauch.
Das Anbringen von Plakaten ist die Nutzung einer Straße über den Gemeingebrauch hinaus. Es liegt eine Sondernutzung vor.
Beispiele:
- Für gewerbliche oder nicht gewerbliche Zwecke (beispielsweise durch Verbände, vom Finanzamt bestätigte gemeinnützige Vereine und Kirchen) werden
- Info- beziehungsweise Promotionsstände aufgestellt,
- Werbeschriften auf Tischen oder von Ständen aus verteilt oder
- im öffentlichen Straßenraum Veranstaltungshinweise (beispielsweise Hinweise auf Diskotheken, Tanzveranstaltungen, Konzerte, Aufführungen, Messen, Märkte) plakatiert oder
- politische Parteien, Organisationen und Wählervereinigungen machen mit Plakaten, Ständen oder ähnlichen sperrigen Anlagen auf sich aufmerksam.
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, braucht in der Regel eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Zuständige Stelle
die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in deren Bereich die betroffene Straße liegt
Persönlicher Kontakt
Vorzimmer des Bürgermeisters
- Betreuung der EDV-Anwender
- Datenschutz
- Netzwerkbetreuung
- Haushalts- und Finanzplanung
- Kassenaufsicht
- Leitung des Eigenbetriebs Wasserversorgung
- Überwachung der Bauabzugsbesteuerung
- Zentrale Anordnungsstelle für Kassenanweisungen
- Zuschüsse nach den Vereins-Förderrichtlinien der Gemeinde
- Bau, Planung und Unterhaltung von Entwässerungseinrichtungen
- Planung und Unterhaltung der Friedhöfe
- Planung und Unterhaltung der Kindergartenaußenanlagen
- Spiel-, Bolz- und Sportplätzen, Straßen und Gehwegen sowie sonstigen Anlagen
- Im Bereich Bauverwaltung: Erteilung von Entwässerungsgenehmigungen und Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Verfahren
- Bearbeitung von Bodenwertsanfragen
- Bearbeitung von Wildschadensfällen
- Hallenvergabe
- Negativbescheinigungen zu Grundstückskaufverträgen
- Vermietung und Verpachtung von gemeindlichen Objekten
- Verwaltung der unbebauten Grundstücke der Gemeinde
- Gebührenkalkulation
- Haushaltsvollzug
Ortsvorsteher
- Grundbuchauskünfte
- beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchabschriften
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Erstellen von Einsatzplänen
- Ein- und Zuteilung der durchzuführenden Arbeiten, Fahrzeuge und Geräte
- Überprüfung von Straßen, Plätzen, Bachläufen etc. im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
- An-, Ab- und Ummeldungen von Personen und Gewerbetreibenden
- Ausgabe der Unterlagen zur Einkommen- oder Lohnsteuererklärung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Führungszeugnisse
- Gewerbebestätigungen
- Jahreskarten für das Freibad
- Lebendbescheinigungen
- Lohnsteuerkarten
- Rentenangelegenheiten
- Seniorenarbeit
- Ferienprogramm
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
- Kirchenaustritte, Namenserklärungen
- Veranlagung Wasser-, Schmutzwasser- und Regenwassergebühr (Neuanschlüsse, Änderungen, Zählerwechsel, Jahresabrechnung u. a.)
- Berechnung Bauwasserpauschalen, Kostenersätze für Installationsarbeiten und Standortmiete
- Betreuung EDV-System des Landkreises (Müllbehälterverwaltung, Sperrmüllanmeldungen)
- Verkauf von Müllsäcken
- Versicherungsangelegenheiten, Schadensfälle
- Leitung der Personalabteilung mit Ausbildungsleitung
- Leitung des Bereichs Schulen und Kindergärten
- Leitung des Bereichs Technische Dienste und Betriebe
- Tiefbau
Hausnummernvergabe
- An-, Ab- und Ummeldungen von Personen und Gewerbetreibenden
- Ausgabe der Unterlagen zur Einkommen- oder Lohnsteuererklärung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Einbürgerungen (Prüfung der Daten und Voraussetzungen)
- Führungszeugnisse
- Gewerbebestätigungen
- Jahreskarten für das Freibad
- Lebendbescheinigungen
- Lohnsteuerkarten
- Wehrerfassung
- Beitragsveranlagung für Verlässliche Grundschule, Ganztagesbetreuung und Grundschulförderklasse
- Veranlagung von Kindergartengebühren
- Sekretariat des Rechnungsamtes
- Bescheinigung der Elternbeiträge für die Betreuungseinrichtungen
Hauptamtsleiter
- Leitung der Hauptverwaltung
- Pressestelle
- Gutachterausschuss
- Citymanagement
- Wirtschaftsförderung (Beratung von Firmen, Grundstücksverkäufe/-vermittlungen)
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
- Kirchenaustritte, Namenserklärungen
- Sachbearbeitung Ordnungswesen
- Feuerwehrwesen (Abrechnungen, Beratung, etc.)
- Feldhut
- Fischereischeine
- Fundsachen
- Gestattungen
- Kampfhunde
- Marktwesen
- Zwangsräumungen und Platzverweise
Abteilungskommandant
Abt.-Kommandant Freiwillige Feuerwehr Malsch
- Ehrungen
- Ferienprogramm
- Wahlen
- Satzungsrecht
- Kultur- und Vereinsangelegenheiten
- Empfang und Telefonzentrale
- allgemeine Information
- Ausgabe des Kulturkalenders
- Buch und Wanderkartenverkauf
- Fahrkartenverkauf
- Gebäudeunterhaltung
- Leitung der Hausmeisterdienste
- Planung und Beaufsichtigung der Durchführung von Neu-, Um- und Anbauten sowie Sanierungen)
- Technische Betriebsleitung von Bauhof und Freibad
- Wertermittlung von Gebäuden als Gutachter
- Wartungsverträge mit Abwicklung von Wartungen
- Vergnügungssteuer-Erhebung
- Anlagenbuchhaltung
- Freibad (Informationen zu Eintrittspreisen und Karten)
- Vollstreckung
- Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs
- Abwicklung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren
- Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Festsetzung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren etc. sowie deren Erlass
- Überwachung des Verkehrs und der Einhaltung der Gemeinde-, Polizei- und Kreisverordnungen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Abwicklung des Barzahlungsverkehrs der Gemeinde
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Führung der Abbuchungsdatei
- Geschäftsstelle des Gemeinderats
- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- sonstige Projekte
- Koordinierung, Genehmigung und Überwachung verkehrsrechtlicher Anordnungen für Hoch- und Tiefbauten
- Sondernutzungserlaubnisse
- Überwachung des Verkehrs und der Einhaltung der Gemeinde-, Polizei- und Kreisverordnungen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Vollstreckung privatrechtlicher und öffentlich rechtlicher Forderungen
- Gewerbesteuer (Veranlagung und Bearbeitung)
- Grundsteuer (Veranlagung und Bearbeitung)
- Hundesteuer
- Stundungen und Aussetzungen in o.g. Angelegenheiten
Feuerwehrkommandant
- Friedhofsverwaltung
- Abnahme von Inneninstallationen (Hauswasserleitungen)
- Beratung und Information bei Wasser-Hausanschlüssen und Umbauten an der Wasserversorgung
- Betreuung und Überwachung des Wasserrohrnetzes
- Hochbehälter, Quellschächte, Aufbereitungsanlagen, Pumpwerke
- Kostenersatzrechnungen im Bereich Wasserversorgung
- Plan- und Katasterauskünfte für die Wasserversorgung (Lage von Leitungen)
- Wasserrohrbrüche und Bereitschaftsdienste
- Überwachung der Wasserschutzgebiete und Grundwasserpegel
- Zierbrunnen (Technik)
Schulleiterin
- Abwasserentsorgung (Pumpwerke, Notstromanlagen, Hausanschlüsse etc.)
- Beratung zur Abwasserentsorgung bei Neu- und Umbauten sowie Störfällen
- Betreuung und Überwachung der Kanalreinigung
- Wassserschutz (Überwachung der Schutzgebiete, der Wasserqualität, Brunnen etc.)
- Wasserversorgung (Hochbehälter, Quellschächte, Aufbereitungsanlagen etc.)
- Einsatzplanung
- Motorsägekurse
- Planung von Maßnahmen zur Pflege und zum Aufbau des Gemeindewaldes
- Vergabe von Flächenlosen
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Das Anbringen von Plakaten im innerörtlichen Bereich unterliegt, neben den gesetzlichen Vorgaben, kommunalen Regelungen. Diese sind in Satzungen oder Polizeiverordnungen aufgenommen.
Sie bestimmen in der Regel
- welche Institutionen plakatieren dürfen,
- für welche Anlässe plakatiert werden darf,
- Größe und Anzahl der Plakate,
- Plakatierungsorte und -dauer.
Die kommunalen Richtlinien verfolgen zwei Ziele: Sie sollen den Bedürfnissen der Kulturveranstalter gerecht werden sowie das Stadt- und Straßenbild erhalten beziehungsweise verbessern.
Verfahrensablauf
Für das Anbringen von Plakaten brauchen Sie die Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis). Sie müssen die Sondernutzungserlaubnis persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Behörde beantragen. Die zuständige Stelle überprüft die Unterlagen, die Sie Ihrem Antrag beigefügt haben. Bei positivem Ergebnis erhalten Sie die Sondernutzungserlaubnis, jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen dürfen Sie nicht plakatieren. Außerdem erhalten Sie einen Gebührenbescheid.
Hinweis: Wenn Sie auch eine straßenverkehrsrechtliche Sondernutzungserlaubnis beantragen müssen, können Sie beide Anträge gleichzeitig einreichen.
Fristen
vor der Plakatierung
Erfragen Sie die genauen Fristen bei der zuständigen Stelle.
Erforderliche Unterlagen
gegebenenfalls Entwurf des Werbeplakats
Kosten
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Gegebenenfalls müssen Sie schon während des Verfahrens einen Gebührenvorschuss leisten. Sie erhalten einen gesonderten Gebührenbescheid.
Sonstiges
An anderen Stellen im Ort außer an Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren verboten.
Rechtsgrundlage
- Ortsrecht der Stadt oder Gemeinde
- örtliche Sondernutzungssatzung
- Polizeiverordnung
- §§ 16 - 19 Straßengesetz für Baden-Württemberg (StrG) (Sondernutzung)
- § 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (Sondernutzung)
- § 8a Bundesfernstraßengesetz (FStrG) (Straßenanlieger)
- § 32 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrshindernisse)
- § 33 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrsbeeinträchtigungen)
- § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen)
- § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die interkommunal abgestimmte Fassung wurde zuletzt am 21.02.2020 freigegeben.