Behördenwegweiser
Forstverwaltung
Kontakt
Persönlicher Kontakt
Herr David Wipfler
Leiter der Forstabteilung
Telefon
07246 707-4720
Fax
07246 7060829
E-Mail
david.wipfler@malsch.de
Gebäude Rathaus Waldprechtsweier
Aufgaben
- Einsatzplanung
- Motorsägekurse
- Planung von Maßnahmen zur Pflege und zum Aufbau des Gemeindewaldes
- Vergabe von Flächenlosen
Frau Sabine Werner-Baumstark
Sekretariat der Forstverwaltung
Telefon
07246 707-4720
Fax
07246 7060829
Öffnungszeiten
Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr
Gebäude Rathaus Waldprechtsweier
Übergeordnete Dienststellen
Gemeinde Malsch (Landkreis Karlsruhe)Formulare und Onlinedienste
- Erklärung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer (SEPA-Lastschriftmandat)
-
Mitteilung über das Wiederauffinden eines abhanden gekommenen Passes / Personalausweises / Passersatzes / Ausweisersatzes
Anlage 2 zur VwV Ausweisverlust - Anzeige für das Verwenden pyrotechnischer Effekte auf Tourneen
- Erteilung einer Erlaubnis nach § 27 des Sprengstoffgesetzes - Antrag und Anlage
- Wohngeld - Lastenzuschuss - Fremdmittelbescheinigung
- Wohngeld - Mietzuschuss
- Wohngeld - Lastenzuschuss
- Wohngeld - Hinweise zum Datenschutz
- Anzeige von Sprengungen
- Bildungszeitanbieter - Anerkennung
- Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung
- Wohngeld - Mietzuschuss - Angaben zur Miete
-
Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Anzeige nach § 14 Sprengstoffgesetz - Erlaubnisfreier Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten" verwenden. - Erteilung eines Befähigungsscheines nach § 20 des Sprengstoffgesetzes
- wenn Sie einem anderen eine Wohnung zur Nutzung überlassen: Wohnungsgeberbestätigung
- Antrag auf Erteilung eines Handwerkerparkausweises Metropolregion Rhein - Neckar
-
Anzeige über den Verlust eines Passes / Personalausweises / Passersatzes / Ausweisersatzes
Anlage 1 der Verwaltungsvorschrift (VwV) Ausweisverlust -
Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes - Antrag
Sollte Ihre Stadt, Gemeinde oder Ihr Landratsamt kein Formular anbieten, können Sie das vom Umweltministerium zur Verfügung gestellte Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 7 des Sprengstoffgesetzes" und gegebenenfalls das dazugehörige "Beiblatt A" ausfüllen und persönlich bei der zuständigen Behörde abgeben. - Antrag Bildungszeit
- Ansprechpartner für die Beglaubigung von öffentlichen Urkunden zur Verwendung im Ausland
- Online-Antrag auf ein Kontingent bzw. eine Zuwendung für Prämienberatungen im Bundesprogramm
-
Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände - Anzeige
Sollte Ihre Stadt oder Gemeinde kein Formular anbieten, können Sie folgendes Muster verwenden. - Wohngeld - Verdienstbescheinigung