Einführung von Fahrradstraßen in Malsch

Beschilderung beginnt in KW 18

Geltungsbereich Sulzbacher Straße
Sulzbacher Straße

Zur Stärkung des Fahrradverkehrs verbunden mit dem Ziel, erste Schritte zum Lückenschluss des landesweiten Fahrradnetzes zu erlangen, werden die Straßen Neudorfstraße, Jahnstraße sowie die Sulzbacher Straße künftig zur „Fahrradstraße mit zugelassenem weiterem Verkehr“ nach einem Beschluss des Gemeinderates ausgebaut.

Nach Ausarbeitung eines Konzepts der Verwaltung mit großer Unterstützung des Malscher Bürgers und Verkehrsexperten Herrn Joachim Zwirner, kann dieser Beschluss nun in die Tat umgesetzt werden.

In der Kalenderwoche 18 wird der Bauhof Malsch die Beschilderung vornehmen.

Um die Sicherheit des Radverkehrs in diesem Bereich zu erhöhen, gelten besondere Regelungen, unter anderem eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h. Hier dürfen Radfahrer nebeneinander fahren und das Überholen ist nur mit einem Seitenabstand von mehr als 1,5 m erlaubt. Die weiteren Regelungen der StVO bleiben unberührt.

Wir bitten um Beachtung der Beschilderung und wünschen allen Verkehrsteilnehmern eine gute und sichere Fahrt!

Geltungsbereich Neudorfstraße, Jahnstraße
Neudorfstraße, Jahnstraße
Was gilt in der Fahrradstraße?