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Bildungs- und Teilhabepaket
Ansprechpartnerin der Gemeindeverwaltung
Abteilung Kindergärten und Schulen
Corinna Ursprung
Telefon: 07246 707-204
E-Mail:
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Wer kann Leistungen erhalten:?
Kinder haben einen Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn sie bzw. ihre Eltern entweder
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II, also beispielsweise Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II erhalten oder
- Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII oder nach dem Asylbewerber Leistungsgesetz oder
- Wohngeld oder
- den Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz.
Welche Angebote gibt es für ein Kind?
- Das Kind kann Ausflüge des Kindergartens und der Schule mitmachen.
- Die Familie erhält speziell für den Schulbedarf des Kindes, zum Beispiel für Hefte, Bücher und Stifte, 100 € im Jahr.
- Bei großen Problemen in der Schule kann das Kind Nachhilfeunterricht bekommen.
- Wenn das Kind mit dem Bus zur Schule muss, werden die Kosten für die Fahrkarte übernommen.
- Das Kind bekommt bis zu 120 € pro Jahr für den Besuch eines Vereins oder einer Musikschule. Es kann auch an einer Ferienfreizeit teilnehmen.
- Für ein Mittagessen im Kindergarten, in der Schule oder im Hort müssen die Eltern nur 1 € bezahlen. Den Rest übernimmt das Bildungspaket.
Was muss man tun, um Leistungen zu erhalten?
Für alle Leistungen muss ein Antrag ausgefüllt werden. Man braucht dazu immer den letzten Leistungsbescheid, zum Beispiel vom Sozialamt, der Agentur für Arbeit, der Wohngeldstelle oder der Familienkasse.
- bei Ausflügen des Kindergartens oder der Schule: Den Antrag dafür hat die Schule. Die Schule gibt an, was der Ausflug kostet. Dann schickt sie alle Unterlagen weiter ans Landratsamt. Dieses kümmert sich um die Bezahlung.
- für den Schulbedarf: Den Antrag bekommt man in der Schule oder im Rathaus. Die Eltern erhalten dann 70 € im ersten Schulhalbjahr und 30 € im zweiten. Das Geld wird auf das Bankkonto der Familie überwiesen.
- für Nachhilfeunterricht: Dazu füllt man in der Schule den Antrag aus. Die Lehrer oder Lehrerinnen bestätigen, dass die Nachhilfe notwendig ist. Sie geben an, in welchem Unterrichtsfach und wie viele Stunden sinnvoll sind. Die Schule und das Rathaus helfen auch beim Suchen von Personen, die Nachhilfe geben können.
- für den Bus zur Schule: Den Antrag dafür gibt es ebenfalls in der Schule oder im Rathaus. Diese kümmern sich dann um die Bezahlung.
- für den Besuch des Vereins, der Musikschule oder die Teilnahme an einer Ferienfreizeit: Wenn man bereits etwas bezahlt hat, bekommt man das Geld zurück. Man braucht dazu eine Bestätigung des Vereins oder den Kontoauszug. Wenn noch nichts bezahlt ist, wird das vom Landratsamt erledigt. Der Verein bestätigt dazu, was die Teilnahme kostet. Den Antrag bekommt man auch in der Schule oder im Rathaus.
- für das Mittagessen im Kindergarten, in der Schule oder im Hort: Den Antrag gibt es in der jeweiligen Einrichtung. Diese teilt dem Landratsamt mit, was das Essen kostet. Die Eltern müssen einen Euro für jedes Essen selbst bezahlen. Der Betrag wird jeden Monat vom Konto abgezogen.
