Allgemeine Informationen
Am 27. September 2009 wird der Deutsche Bundestag neu gewählt. Die Abgeordneten werden für vier Jahre gewählt. Wahlgebiet ist das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Jede/r Wähler/in hat zwei Stimmen, die "Erststimme" für die Wahl im Wahlkreis und die "Zweitstimme" für die Wahl einer Landesliste. Die Gesamtzahl der Abgeordneten im Deutschen Bundestag beträgt 598. Die Sitzverteilung wird erstmals nach dem Verfahren "Sainte-Lague/Schepers" ermittelt. Die Mandate, die einer Partei gemäß ihrem Zweitstimmenanteil zustehen, erhalten zunächst die Kandidaten, die in den Wahlkreisen die meisten Erststimmen auf sich vereinigen konnten. Der Rest wird der Reihe nach an die Kandidaten auf der Landesliste verteilt.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich hier aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wahlberechtigt sind -bei Vorliegen der übrigen Wahlrechtsvoraussetzungen- auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag entweder in den Gebieten der übrigen Mitgliedstaaten des Europarates oder in einem anderen Staat leben (sog. Auslandsdeutsche). Dies setzt jedoch einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis voraus.
Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben aber in Malsch wohnen, können Sie am Wahltag trotzdem wählen. Sie müssen lediglich Ihren Personal- oder Reisepass vorlegen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Wahlamt, Telefon 07246 707-102 oder -103.
