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Bestattungswesen
Zuständigkeiten
Standesamt:
Frau Kraft / Frau Hellweg
Rathaus Malsch
Zimmer 112/113
Telefon: 07246 707-112 oder -113
Friedhofsamt:
Frau Stolz
Rathaus Malsch
Zimmer 117
Telefon: 07246 707-117
Fax: 07246 707-420
Friedhof Malsch:
Telefon 07246 6200
In Malsch tätige Bestattungsunternehmen:
- Fa. Aufinger, Mossbronner Straße 48 in Ettlingen-Schöllbronn, Telefon 07243 29564
- Fa. Gartner-Hurst, Hildastraße 7 in Ettlingen, Telefon 07243 530488
- Fa. Pietät W. Pister, Am Fischweier 1 in Malsch, Telefon 911946
- Fa. H. Scherer, Karl-Baumann-Straße 16 in Malsch, Telefon 7246
- Fa. Schürkamp-Weber, Hauptstraße 28 in Malsch, Telefon 706442
Was ist bei einem Todesfall zu tun?
- Zuerst muss ein Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Danach geht ein/e Angehörige/r des/der Verstorbenen oder ein Bestattungsunternehmer zum Standesamt des Sterbeortes. Dort wird eine Sterbeurkunde ausgestellt. Hierfür werden die Todesbescheinigung und das Familienstammbuch benötigt.
- Der nächste Schritt ist der Besuch des Friedhofsamtes. Hier werden die Bestattungsart, der Grabplatz sowie der Zeitpunkt der Bestattung bzw. der Trauerfeier besprochen.
- Sollte ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden, ist dieser beim Sozialamt der Gemeinde einzureichen.
- Die Gestaltung der Bestattung wird danach mit dem Pfarramt oder direkt mit dem Friedhofsamt abgesprochen. Bitte im Pfarramt auch unbedingt den Bestattungstermin bestätigen lassen.
An was Sie noch denken sollten:
- Beauftragen Sie ein Bestattungsinstitut (dieses übernimmt nach Wunsch in der Regel auch die obigen Schritte) zur Auswahl von Sarg und Ausstattung, zur Einsargung sowie zur Überführung des/der Verstorbenen vom Sterbeort in die Einsegnungshalle
- den evtl. Arbeitgeber des/der Verstorbenen informieren
- eine Todesanzeige aufgeben, Verwandte, Freunde etc. informieren
- evtl. ein Blumengeschäft aufsuchen
- evtl. ein Lokal für den "Leichenschmaus" aufsuchen.
Eine Kurzübersicht für den Trauerfall können Sie hier herunterladen und ausdrucken. Die aktuell gültige Gebührensatzung können Sie hier aufrufen.
