Landesfamilienpass beantragen
Mit dem Landesfamilienpass können Familien Staatliche Schlösser, Gärten und Museen in Baden-Württemberg kostenlos beziehungsweise zu einem ermäßigten Eintrittspreis (Gutscheine) besuchen. Sie können dieses Angebot insgesamt 20-mal im Jahr nutzen.
Kostenlos sind zum Beispiel:
- Schloss Heidelberg
- Staatsgalerie Stuttgart
- Archäologisches Landesmuseum Konstanz
- Technoseum in Mannheim
- Zentrum für Kunst und Medientechnologie in Karlsruhe (ZKM)
Die Wilhelma in Stuttgart und das Blühende Barock in Ludwigsburg können Sie mit den entsprechenden Gutscheinen zu einem ermäßigten Eintrittspreis besuchen. Die Ermäßigung gilt in der Wilhelma innerhalb der Hauptsaison vom 1. März bis 31. Oktober. Im Blühenden Barock können Sie die Ermäßigung während der ganzen Saison von Mitte März bis Anfang November nutzen. Die Gutscheine müssen Sie gemeinsam mit dem Landesfamilienpass beim Besuch der jeweiligen Einrichtung vorlegen.
Zuständige Stelle
Persönlicher Kontakt
Hauptamtsleiter
- Leitung der Hauptverwaltung
- Pressestelle
- Gutachterausschuss
- Grundstücksverkehr
- Wirtschaftsförderung (Beratung von Firmen, Grundstücksverkäufe/-vermittlungen)
- Beratung und Auskunft im Bereich Abfallentsorgung, Bodenschutz, Energie, Natur- und Umweltschutz
- Umweltordnungsrecht - Annahme von Anzeigen
Öffnungszeiten: Dienstag 08.00 - 11.00 Uhr und Donnerstag 15.00 - 18.00 Uhr
Sprechzeiten des Ortsvorstehers: Donnerstag 17.00 - 18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
- Abwasserentsorgung (Pumpwerke, Notstromanlagen, Hausanschlüsse etc.)
- Beratung zur Abwasserentsorgung bei Neu- und Umbauten sowie Störfällen
- Betreuung und Überwachung der Kanalreinigung
- Wassserschutz (Überwachung der Schutzgebiete, der Wasserqualität, Brunnen etc.)
- Wasserversorgung (Hochbehälter, Quellschächte, Aufbereitungsanlagen etc.)
- Gebührenkalkulation
- Haushaltsvollzug
- Vergnügungssteuer-Erhebung
- Anlagenbuchhaltung
- Freibad (Informationen zu Eintrittspreisen und Karten)
- Vollstreckung
- Abwicklung und Kontrolle des Zahlungsverkehrs
- Abwicklung von Mahn- und Vollstreckungsverfahren
- Ausstellung von steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigungen
- Festsetzung von Säumniszuschlägen, Mahngebühren etc. sowie deren Erlass
- Geschäftsstelle des Gemeinderats und seiner Ausschüsse
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Sekretariat Hauptamt
- Rentenangelegenheiten
- Seniorenarbeit
- Ferienprogramm
- Bau, Planung und Unterhaltung von Entwässerungseinrichtungen
- Planung und Unterhaltung der Friedhöfe
- Planung und Unterhaltung der Kindergartenaußenanlagen
- Spiel-, Bolz- und Sportplätzen, Straßen und Gehwegen sowie sonstigen Anlagen
- Im Bereich Bauverwaltung: Erteilung von Entwässerungsgenehmigungen und Stellungnahmen zu wasserrechtlichen Verfahren
- Empfang und Telefonzentrale
- allgemeine Information
- Ausgabe des Kulturkalenders
- Buch und Wanderkartenverkauf
- Fahrkartenverkauf
- Veranlagung Wasser-, Schmutzwasser- und Regenwassergebühr (Neuanschlüsse, Änderungen, Zählerwechsel, Jahresabrechnung u. a.)
- Berechnung Bauwasserpauschalen, Kostenersätze für Installationsarbeiten und Standortmiete
- Betreuung EDV-System des Landkreises (Müllbehälterverwaltung, Sperrmüllanmeldungen)
- Verkauf von Müllsäcken
- Versicherungsangelegenheiten, Schadensfälle
Abteilungskommandant
- Einsatzplanung
- Motorsägekurse
- Planung von Maßnahmen zur Pflege und zum Aufbau des Gemeindewaldes
- Vergabe von Flächenlosen
- Leitung des Bereichs Technische Dienste und Betriebe
- Tiefbau
Hausnummernvergabe
Wartungsverträge mit Abwicklung von Wartungen
- Bearbeitung von Bodenwertsanfragen
- Bearbeitung von Wildschadensfällen
- Hallenvergabe
- Negativbescheinigungen zu Grundstückskaufverträgen
- Vermietung und Verpachtung von gemeindlichen Objekten
- Verwaltung der unbebauten Grundstücke der Gemeinde
- Koordinierung, Genehmigung und Überwachung verkehrsrechtlicher Anordnungen für Hoch- und Tiefbauten
- Sondernutzungserlaubnisse
- Überwachung des Verkehrs und der Einhaltung der Gemeinde-, Polizei- und Kreisverordnungen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Vollstreckung privatrechtlicher und öffentlich rechtlicher Forderungen
- Kindergartenangelegenheiten (z.B. zentrales Anmelderegister, Sprachförderung, Eingliederungshilfe)
- Schulangelegenheiten (z.B. Schülerbeförderung, Koordination von Betreuungsangeboten)
- Publikationen
- Sonderveranstaltungen
- Partnerstädte
- Vereinswesen
- Bürgerschaftliches Engagement
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
- Kirchenaustritte, Namenserklärungen
Termine nach Vereinbarung
- Überwachung der Bauabzugsbesteuerung
- Zentrale Anordnungsstelle für Kassenanweisungen
- Zuschüsse nach den Vereins-Förderrichtlinien der Gemeinde
- An-, Ab- und Ummeldungen von Personen und Gewerbetreibenden
- Ausgabe der Unterlagen zur Einkommen- oder Lohnsteuererklärung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Führungszeugnisse
- Gewerbebestätigungen
- Jahreskarten für das Freibad
- Lebendbescheinigungen
- Lohnsteuerkarten
- Friedhofsverwaltung
- Beitragsveranlagung für Verlässliche Grundschule, Ganztagesbetreuung und Grundschulförderklasse
- Veranlagung von Kindergartengebühren
- Sekretariat des Rechnungsamtes
- Bescheinigung der Elternbeiträge für die Betreuungseinrichtungen
- Betreuung der EDV-Anwender
- Datenschutz
- Netzwerkbetreuung
Donnerstag 16.00 - 18.00 Uhr und nach Vereinbarung
- Leitung des Bereichs Ordnungswesen und Bürgerservice
- kommunale Notfallplanung
- Feuerwehrwesen (Abrechnungen, Beratung etc.)
- Feldhut
- Fischereischeine
- Fundsachen
- Gestattungen
- Kampfhunde
- Marktwesen
- Wahlleitung
- Zwangsräumungen und Platzverweise
- Abwicklung des Barzahlungsverkehrs der Gemeinde
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen
- Führung der Abbuchungsdatei
- Haushalts- und Finanzplanung
- Kassenaufsicht
- Leitung des Eigenbetriebs Wasserversorgung
- An-, Ab- und Ummeldungen von Personen und Gewerbetreibenden
- Ausgabe der Unterlagen zur Einkommen- oder Lohnsteuererklärung
- Auskünfte aus dem Melderegister
- Einbürgerungen (Prüfung der Daten und Voraussetzungen)
- Führungszeugnisse
- Gewerbebestätigungen
- Jahreskarten für das Freibad
- Lebendbescheinigungen
- Lohnsteuerkarten
- Wehrerfassung
- Gebäudeunterhaltung
- Leitung der Hausmeisterdienste
- Planung und Beaufsichtigung der Durchführung von Neu-, Um- und Anbauten sowie Sanierungen)
- Technische Betriebsleitung von Bauhof und Freibad
- Wertermittlung von Gebäuden als Gutachter
Vorzimmer des Bürgermeisters
- Montag bis Freitag 07.00 - 12.00 Uhr
- Donnerstag 13.00 bis 16.30 Uhr
- und nach Vereinbarung
- Erstellen von Einsatzplänen
- Ein- und Zuteilung der durchzuführenden Arbeiten, Fahrzeuge und Geräte
- Überprüfung von Straßen, Plätzen, Bachläufen etc. im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht
- Auskunft und Beratung zur Sozialversicherung
- Anträge und Beratung zum Unterhaltsvorschuss
- Anträge von Parkausweisen bei Schwerbehinderung
- Ausgabe von Unterlagen zu Patienten- und betreuungsverfügung sowie zur Vorsorgevollmacht
- Anträge, Auskunft und Beratung in Sachen Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Bestattungskosten, Blindenhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege, Lastenzuschuss, Rundfunkgebührenbefreiung, Telefongebührenermäßig., Wohngeld
- Auskunft und Beratung bei Überprüfungen des Sozialamtes
- Anträge auf Gewährung von Jugendhilfe (Betreuungskosten, Tagespflege, Schulausflüge, u.a.)
- Anträge zur Feststellung der Schwerbehinderung und Verschlechterung
- Beglaubigungen (Zeugnisse, Unterschriften etc.)
- Landesfamilienpässe
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Geburten, Eheschließungen und Sterbefälle
- Kirchenaustritte, Namenserklärungen
- Abnahme von Inneninstallationen (Hauswasserleitungen)
- Beratung und Information bei Wasser-Hausanschlüssen und Umbauten an der Wasserversorgung
- Betreuung und Überwachung des Wasserrohrnetzes
- Hochbehälter, Quellschächte, Aufbereitungsanlagen, Pumpwerke
- Kostenersatzrechnungen im Bereich Wasserversorgung
- Plan- und Katasterauskünfte für die Wasserversorgung (Lage von Leitungen)
- Wasserrohrbrüche und Bereitschaftsdienste
- Überwachung der Wasserschutzgebiete und Grundwasserpegel
- Zierbrunnen (Technik)
- Grundbuchauskünfte
- beglaubigte und unbeglaubigte Grundbuchabschriften
- Unterschriftsbeglaubigungen
- Gewerbesteuer (Veranlagung und Bearbeitung)
- Grundsteuer (Veranlagung und Bearbeitung)
- Hundesteuer
- Stundungen und Aussetzungen in o.g. Angelegenheiten
- Überwachung des Verkehrs und der Einhaltung der Gemeinde-, Polizei- und Kreisverordnungen
- Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
- Ehrungen
- Ferienprogramm
- Glückwunschschreiben der Gemeinde (Vorbereitung)
- Leitung der Personalabteilung mit Ausbildungsleitung
- Leitung des Bereichs Schulen und Kindergärten
- Beratung in Bauangelegenheiten
- Bauanträge
- Bauleitplanverfahren
- Bauordnungsrecht
- Bodenordnung
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Folgende Personengruppen mit ständigem Wohnsitz in Baden-Württemberg können den Familienpass nutzen:
- Familien mit mindestens drei Kindern, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht und die mit ihren Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben
- Alleinerziehende, die mit mindestens einem Kind, für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht, in häuslicher Gemeinschaft leben
- Familien mit einem schwerbehinderten Kind (Grad der Behinderung von mindestens 50), für das ein Anspruch auf Kindergeld besteht und mit diesem in häuslicher Gemeinschaft leben,
- Familien, die Hartz IV- beziehungsweise kinderzuschlagsberechtigt sind und die mit ein oder zwei Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben, für die ein Anspruch auf Kindergeld besteht
- Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten und mit mindestens einem Kind in häuslicher Gemeinschaft leben
Hinweis: Der Landesfamilienpass ist nicht vom Einkommen abhängig.
Verfahrensablauf
Sie können den Landesfamilienpass persönlich bei der Gemeinde Ihres Wohnorts beantragen. Mit der Ausstellung des Passes erhalten Sie auch die Gutscheinkarte für das laufende Kalenderjahr.
Hinweis: In einzelnen Gemeinden können Sie die Unterlagen auch elektronisch anfordern.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Kindergeldberechtigungsnachweis (z.B. auf der Gehaltsbescheinigung)
- bei Kindern mit Behinderungen: Schwerbehindertenausweis
- bei Hartz IV- beziehungsweise Kinderzuschlagsbezug: Leistungsbescheid
- bei Asylbewerbern: Bescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz und ein gültiges Aufenthaltsdokument
Kosten
keine
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 26.06.2017 freigegeben.